Herkulesstaude (Riesenbärenklau)

Das Kreisumweltamt informiert auf dieser Internetseite über die Herkulesstaude, die auch unter der Bezeichnung "Riesenbärenklau" bekannt ist.

 

Was ist die Herkulesstaude?

Die Staude kann bis zu 4 Meter hoch werden. (Foto: OBK, Frank Herhaus)
Die Staude kann bis zu 4 Meter hoch werden.
(Foto: OBK, Frank Herhaus)

Die Herkulesstaude ist eine mehrjährige, krautige Staude mit sehr großen Blättern, die bis zu vier Metern hoch werden kann.

Ursprünglich stammt die Pflanze aus dem Kaukasus und ist in Europa ein invasiver Neophyt.

Die Herkulesstaude produziert bis zu 30.000 Samen und breitet sich daher sehr schnell aus. Nach der „Unionsliste invasiver Arten“ gilt sie bereits als „etabliert“ und hat sich auch im Oberbergischen Kreis zunehmend ausgebreitet.

Gegen Ende Juni/Anfang Juli sind ihre Früchte reif und verbreiten sich je nach Windeinfluss um bis zu 100 Meter. Danach stirbt die Pflanze ab. Die Pflanze stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde Ende des 19. Jahrhunderts als dekorative Zierpflanze für Gärten und Parks genutzt. Heute ist sie häufig an Weges-, Wiesen- und Waldrändern und an Ufern von Gewässern zu finden.

Die Verbreitung der Herkulesstaude erfolgt vorwiegend durch fließende Gewässer, aber auch durch Wind, Entsorgung von Gartenabfällen in der Landschaft, Anhaften an Tierfellen oder Autoreifen.
Die Samen bleiben acht bis zehn Jahre keimfähig.

Ihre Standortansprüche sind gering und sie hat keine natürlichen Feinde.

Heimische Pflanzenarten werden durch ihr schnelles Wachstum und ihre großen Blätter verdrängt.

 

 

Ist die Herkulesstaude gefährlich?

Die ganze Pflanze, besonders der Saft, enthält phototoxisch wirkende Stoffe. Bei Berührung und Sonneneinstrahlung können sich nach 24 - 48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung entwickeln.

Verbrennung nach Hautkontakt mir einer Herkulesstaude. (Foto: dero2084 - stock.adobe.com)
Verbrennung nach Hautkontakt.
(Foto: dero2084 - stock.adobe.com)

Die Hautveränderungen gleichen Verbrennungen dritten Grades und können sogar zu Klinikaufenthalten führen. Sie heilen nur langsam ab und hinterlassen ggf. narbenähnliche, strichförmige Pigmentierungen.

Da Kinder des Öfteren die hohlen Stängel der Pflanze im Spiel als Blasrohre nutzen, sind auch Augenverletzungen eine nicht zu vernachlässigende Folge.

Für die einheimische Pflanzenwelt stellt die Herkulesstaude eine Beeinträchtigung dar, da sie durch den starken Wuchs mit viel Blattmasse andere Arten verdrängt. Problematisch wird es vor allem in besonderen Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete).

 

 

Wer ist für die Bekämpfung der Herkulesstaude zuständig?

Grundsätzlich gilt, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer, egal ob privat oder kommunal, für sein Grundstück zuständig ist und insofern auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Insofern sollte insbesondere bei möglichen Gefährdungen für Dritte für eine Beseitigung gesorgt werden.

Besteht durch das Auftreten der Herkulesstaude eine Gefahr für die Gesundheit, z.B. im Bereich von Schulen oder Kindertagesstätten, sind die örtlichen Ordnungsbehörden, mithin die Städte und Gemeinden, im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.

Für Grundflächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, besteht zur Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine erhöhte Pflicht, wenn Ökosysteme gefährdet, Arten verdrängt oder besondere Biotope betroffen sind. Im Oberbergischen Kreis achtet die Biologischen Station Oberberg (BSO) insbesondere in Naturschutzgebieten darauf, dass diese Ziele eingehalten werden.

Die Naturarena Bergisches Land GmbH sorgt dafür, dass sich die Herkulesstaude auf den qualifizierten Wanderwegen des Bergischen Wanderlandes nicht ungehindert ausbreitet.

Darüber hinaus bekämpfen auch die Wasserverbände die Herkulesstauden an den Fluss- und Bachläufen im Rahmen ihrer Ressourcen.

 

Wie kann die Verbreitung der Herkulesstaude verringert werden?

Gerade bei bereits weit verbreiteten oder etablierten invasiven Arten, zu denen auch die Herkulesstaude zählt, ist es nahezu unmöglich, diese wieder vollständig aus der Natur zu entfernen. Insofern sind bei der Durchführung von Maßnahmen insbesondere auch die Kosten auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Außerdem kann eine nachhaltige Verhinderung der Ausbreitung nur erreicht werden, wenn die dazu erforderlichen Maßnahmen auf Dauer angelegt sind und in konzertierter Aktion mit den Nachbarkreisen oder sogar mit den benachbarten Bundesländern durchgeführt werden.

Insofern ist es erforderlich, gebietsübergreifende Maßnahmen aus Mitteln des Landes, wenn nicht sogar aus Bundesmitteln, zu unterstützen.

Der Oberbergische Kreis unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten ehrenamtliche Initiativen zur Bekämpfung der Herkulesstaude, sofern diese Maßnahmen erfolgversprechend sind. Entsprechende Anfragen nimmt das Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität entgegen.

Nachfolgend werden einige Hinweise gegeben, die die weitere Ausbreitung der Pflanze reduzieren können:

  • als Zierpflanzen im Garten kultivierte Herkulesstauden entfernen, insbesondere deren Aussamen verhindern; die wirksamste Methode ist das Ausgraben der rübenartigen Knolle (mind. 15 cm tief)
  • abgeschnittene Blüten- und Fruchtstände über den Restmüll entsorgen
  • keine Gartenabfälle in der Landschaft entsorgen
  • keine neue Ansiedlung der Staude
  • bei Ernte und Transport der Fruchtstände keine Samen verstreuen
  • regelmäßige Beweidung mit Rindern, Schafen oder Ziegen (sofern möglich)

 

Welche Schutzmaßnahmen sollten vor einem Kontakt mit der Herkulesstaude getroffen werden?

  • Schutzkleidung tragen (lange Hose, lange Ärmel, Handschuhe, Gesichtsschutz, evtl. Spritzbrille).
  • Die Entfernung der Pflanze sollte bei bewölktem Himmel oder Regen, nicht bei starker Sonneneinstrahlung erfolgen.
  • Gesicht und Hände können zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Herkulesstauden auf einer Wiese. (Foto: OBK, Frank Herhaus)
Herkulesstauden auf einer Wiese. (Foto: OBK, Frank Herhaus)

 



Letzte Änderung: 23. Oktober 2023