Reisemedizinische Beratung

 

Damit der Urlaub die schönster Zeit des Jahres wird, stellt das Gesundheitsamt auf dieser Seite wichtige Informationen für Ihre Gesundheit bereit.

Wir verfügen über eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle. Unsere Impfambulanz bietet eine spezielle Reiseimpfberatung vor Fernreisen jeglicher Art an und berät zu Standard-Schutzimpfungen.

 

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Der richtige Zeitpunkt:

 

Informieren Sie sich bitte einige Wochen bis Monate vor Antritt der Reise darüber, welche Impfungen (z. B. Gelbfieber) oder Proprophylaxemaßnahmen (z. B. Malaria) für Ihr Reiseland vorgeschrieben oder empfohlen sind. 

 

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Wir beraten Sie vor Fernreisen:

 

Wir sind eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle. Unsere Impfambulanz bietet eine spezielle Reiseimpfberatung vor Fernreisen an.

Eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon: 02261 88-5338 ist erforderlich!

Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit. Viele Impfstoffe sind vorrätig, sodass notwendige Impfungen in der Regel direkt erfolgen können.

Impfausweis (Foto: OBK)

 

 

Die persönliche Beratung, Impfungen und Impfstoffe sind kostenpflichtig.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Leistungen. In vielen Fällen ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen möglich. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

 

 

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Video aus dem Gesundheitsamt:

 

Tipps für die Reiseplanung gibt unser Gesundheitsamt im Video. Dr. Birgit Will (Abteilungsleitung „Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz“) erklärt, dass insbesondere bei Fernreisen Impfungen oder Prophylaxe-Behandlung sinnvoll und zum Teil sogar verpflichtend sind.


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Reiseapotheke:

 

Um im Notfall schnell reagieren zu können, ist es wichtig eine gut ausgestattete Reiseapotheke mitzunehmen. Die Ausstattung der Reiseapotheke hängt vom Reiseziel, Reisedauer und der Reiseart ab. Regelmäßig einzunehmende Medikamente gehören grundsätzlich ins Handgepäck.

In Apotheken können Sie sich zu der Ausstattung einer Reiseapotheke beraten lassen. Weitere Vorschläge finden Sie z.B. in der Checkliste des Cetrums für Reisemedizin (CRM).

 

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Medikamente auf Reisen:

 

Beim Mitführen von bestimmten Medikamenten (Betäubungsmittel, BtM) muss innerhalb des Schengen-Raums eine Bescheinigung des behandelnden Arztes/ der behandelnden Ärztin vorgelegt werden. Die Bescheinigungen müssen vom Gesundheitsamt beglaubigt werden (sogenannte „Schengen- Bescheinigungen“). Für weitere Länder gelten teilsweise sehr spezielle Bestimmungen.

Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihres Arztes. Diese Bescheinigung wird von uns beglaubigt, wenn Sie im Oberbergischen Kreis wohnen oder die Praxis Ihres Arztes im Oberbergischen Kreis ist. Das passende Formular finden Sie unten.
 
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist meistens das Formular „Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens“ zu verwenden, das Sie ebenfalls unten finden.
 
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zur Verfügung.
 

Formulare


Ansprechpersonen

Frau Silke Schmidt
Telefon: 02261 88-5332
Fax: 02261 88-972-8332
E-Mail: silke.schmidt@obk.de

Frau Teresa Mendoza Jiménez
Telefon: 02261 88-5331
Fax: 02261 88-972-5331
E-Mail: teresa.mendoza@obk.de

 

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Versicherungsschutz:

 

Je nach Reiseart und- dauer empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auch sollten Sie überprüfen ob ein Sozialabkommen der gesetzlichen KV mit dem Reiseland besteht.

 

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Hitzeschutz:

 

Auf www.obk.de/hitze erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

 

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Weitere Informationen zu Impfungen/Reisemedizin:



Letzte Änderung: 25. November 2024