Integration durch Sprachmittlung

Sprachmittlungsprojekt: Ehrenamtliche dolmetschen für Chancengleichheit

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind Ehrenamtliche, die im gesamten Kreisgebiet dolmetschen, um die Kommunikation zwischen zugewanderten Personen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen und Institutionen zu erleichtern. Diese Laien-Sprachmittlerinnen und -Sprachmittler werden vom Kommunales Integrationszentrum (KI) akquiriert und qualifiziert. Die Qualifizierung befähigt nicht zur hauptamtlichen Dolmetschtätigkeit. Die Landesregierung NRW fördert die Einrichtung solcher Laien-Sprachmittlerpools durch die Kommunalen Integrationszentren.


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Direkt zu: Online-Formular für Anfrage und Terminanmeldung

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Ihre Ansprechpersonen:

 

Bel DanielaDaniela Bel
Telefon: 02261 88-1254
E-Mail: sprachmittler@obk.de 
E-Mail: daniela.bel@obk.de 





Kirchner Tabea NeuTabea Kirchner
Telefon: 02261 88-1249
E-Mail: sprachmittler@obk.de 
E-Mail: tabea.kirchner@obk.de 

 




Meißner NicoleNicole Meißner
Telefon: 02261 88-1242
E-Mail: sprachmittler@obk.de 
E-Mail: nicole.meissner@obk.de 

 

 

 

 

Boxlogo Sprachmittlung (Foto: PHOTOMORPHIC PTE. LTD. - adobe-stock.com)

 

Häufig gestellte Fragen von Institutionen und Fachkräften

Ich möchte mich engagieren und sprachmitteln!

 

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Wer wird Sprachmittlerin oder Sprachmittler und wie ist die Qualität der Übersetzung?

 

Sprachmittlerin oder Sprachmittler im OBK kann grundsätzlich jeder werden, der die Voraussetzungen erfüllt. Durch die obligatorische Qualifizierung werden die Ehrenamtlichen auf ihre Einsätze vorbereitet. Die Institutionen haben die Möglichkeit, sich und ihre Aufgaben innerhalb der Schulung vorzustellen (wenn Sie Ihre Vorstellung überarbeiten möchten oder Ihre Institution dieses Angebot auch wahrnehmen möchte und bisher nichts eingereicht hat, wenden Sie sich gerne an sprachmittler@obk.de). 
Die aktiven Laien-Sprachmittler bzw. Sprachmittlerinnen werden kontinuierlich durch das KI begleitet. Im Zuge dessen werden regelmäßige Austauschtreffen einberufen, welche sowohl zum Erfahrungsaustausch als auch gegebenenfalls zur Supervision dienen sollen. Das KI erfasst, ausgehend von den Erfahrungsberichten der Sprachmittelnden, Fortbildungsbedarfe und schult die Ehrenamtlichen zweimal jährlich. Unabhängig davon stehen die zuständigen Mitarbeiter kontinuierlich für die Sprachmittelnden und Institutionen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Kommunale Integrationszentrum wertet in regelmäßigen Abständen die häufigsten Einsatzbereiche der Sprachmittelnden aus, um dadurch ebenfalls Fortbildungsbedarfe ableiten zu können.

 

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Wer ist berechtigt Sprachmittelnde anzufordern?

 

Grundsätzlich können folgende Institutionen das Angebot der Laiensprachmittlung im Oberbergischen Kreis kostenfrei in Anspruch nehmen:

  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Hochschulen/Universitäten
  • Kommunale Behörden wie z. B. Wohnungsämter, Schulverwaltungen usw.
  • Einrichtungen des Sozial-, und Integrationsbereichs sowie Beratungsstellen
  • gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen

Das KI behält sich vor, Aufträge abzulehnen, welche zu einer enormen emotionalen Belastung der Ehrenamtlichen führen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Einsatz im Rahmen des Sprachmittlerpools.

 

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Meine Institution ist dort nicht gelistet. Kann ich dennoch Sprachmittler anfordern?

 

Der Einsatz von Laiensprachmittlern und Laiensprachmittlerinnen aus den Sprachmittlerpools des Kommunalen Intergrationszentrums (KI) OBK ist in folgenden Kontexten komplett ausgeschlossen:

  • Aufträge von Privatpersonen
  • Aufträge von anderen Privateinrichtungen
  • Gespräche mit Rechtsfolgen, bspw. (Rechts-) Anwälte, Notare, Eheschließungen oder polizeiliche Aussagen
  • Einsätze in Bezug auf die Erstellung von Gesundheitsgutachten, wie z.B. bei der ärztlichen Prüfung der Reisefähigkeit
  • Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AO-SF-Verfahren)
  • ärztliche Termine
  • kontinuierliche Begleitung über einen längeren Zeitraum (z. B. Schulbegleitung)

Bei Unklarheiten, ob Ihre Institution die Hilfe durch ehrenamtliche Sprachmittler in Anspruch nehmen kann, wenden Sie sich gerne an sprachmittler@obk.de

Das KI behält sich vor, Aufträge abzulehnen, welche zu einer enormen emotionalen Belastung der Ehrenamtlichen führen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Einsatz im Rahmen des Sprachmittlerpools.

 

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Wer trägt die Kosten für die Einsätze?

 

Das Kommunale Integrationszentrum OBK trägt bei Einsätzen in Institutionen, welche keine eigenen Mittel für Übersetzungen zur Verfügung haben, die anfallenden Aufwandsentschädigungen.

Institutionen, welche die Möglichkeit haben den Einsatz von Sprachmittlern über ein internes Budget zu finanzieren, können aufgrund der Förderrichtlinien der Landesregierung eine Finanzierung über die Förderpauschale des KI nicht in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine vorherige Anmeldung des Termins über das Online-Formular.

Dies gilt, solange die Förderpauschale für die Finanzierung von Einsätzen des Laien-Sprachmittlerpools verfügbar ist. Sind die Mittel erschöpft, können keine weiteren Einsätze durch das KI finanziert werden. Sollte dieser Fall eintreffen, wird das KI rechtzeitig darüber informieren.

Nicht angemeldete Termine können nicht abgerechnet werden.

 

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Wie kann ich Sprachmittlerinnen bzw. Sprachmittler anfordern?

 

Wenn Sie Sprachmittelnde benötigen, können Sie die Anfrage über das Online-Formular an uns stellen. In diesem Fragen wir unter anderem folgende Informationen ab:

  • Ort des Einsatzes (ggf. auch telefonischer Einsatz oder über Video)
  • anfragende Institution
  • Ansprechperson für Rückfragen
  • Informationen zum Gespräch (z. B. Herkunftsland und Sprache/Dialekt der Ratsuchenden, ggf. weitere soziokulturelle Informationen)

Die zuständigen Mitarbeiterinnen vermitteln Ihnen anschließend den Kontakt zu geeigneten Sprachmittlern. Die organisatorischen Absprachen und ggf. ein kurzes Vorgespräch zur Vorbereitung führen Sie selbst mit den Ehrenamtlichen.
Erklären sich die Sprachmittelnden bereit den angefragten Termin zu übernehmen, ist es erforderlich, den Termin im Voraus verbindlich per über das Online-Formular beim Kommunalen Integrationszentrum anzumelden. Ohne die vorausgegangene Anmeldung per Mail können keine Kosten erstattet werden.

Wichtig: Eine Anmeldung per E-Mail kann nicht beachtet werden; die Anmeldung muss über das zur Verfügung gestellte Online-Formular erfolgen!

Hat eine Institution bereits durch vorherige Einsätze die Kontaktdaten von Sprachmittelnden, kann sie auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem KI die betreffenden Ehrenamtlichen für Termine anfragen. Eine Anmeldung des bevorstehenden Termins ist jedoch in jedem Fall erforderlich, um die Koordinierung durch das KI zu gewährleisten.

 

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Ich brauche kurzfristig eine Sprachmittlung. Ist das möglich?

 

Grundsätzlich ist es möglich, Sprachmittelnde kurzfristig für Termine anzufragen. Da es sich jedoch um ehrenamtlich engagierte Menschen handelt, sind diese nicht verpflichtet Anfragen anzunehmen. Es steht allen Ehrenamtlichen frei, Anfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Um Sprachmittelnde erfolgreich vermitteln zu können, wird darum gebeten Anfragen so weit wie möglich im Voraus zu stellen.

 

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Wie gehe ich als Fachkraft im Gespräch mit Sprachmittelnden vor?

 

Natürlich arbeiten alle Sprachmittelnde unterschiedlich, aber dennoch kann man einige Punkte übergreifend nennen, die Ihnen und den Dolmetschenden das Gespräch vereinfachen:

  • Sprechen Sie langsam und deutlich. Machen Sie regelmäßig Pausen, damit die Sprachmittelnden Zeit haben zu übersetzen.
  • Verzichten Sie auf den Gebrauch zu vieler oder komplizierter Fremdwörter.
  • Die Verantwortung des Gesprächs bleibt bei der Fachkraft. Vermeiden Sie es, Sprachmittelnden Aufgaben zu übertragen („Bitte erklären Sie den Ratsuchenden jetzt, wie sie Kindergeld beantragen.“).
  • Geben Sie Sprachmittelnden ein Feedback zur Übersetzung.

Beachten Sie, dass Sprachmittelnde dazu angehalten sind, alles, was gesagt wird, zu übersetzen. Das bedeutet auch, dass Sie Sprachmittelnde nicht „auf Ihre Seite“ ziehen sollten. („Finden Sie nicht auch, dass die Ratsuchenden sehr unhöflich reagieren?“)

Generell gilt aber:

Fragen Sie die Sprachmittelnden ganz direkt, was sie brauchen!

Die Aufgabe von Sprachmittelnden ist es zu dolmetschen, nicht zu beraten!

 

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Achten Sprachmittelnde auf Datenschutz und Schweigepflicht?

 

Die Sprachmittelnden wissen um die Wichtigkeit von Datenschutz und Schweigepflicht. Alle Sprachmittelnden unterzeichnen mit Beginn der Tätigkeit auch eine Schweigepflichtsvereinbarung und müssen sich an diese halten. 

 

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Wie werde ich Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler?

 

Sie haben Kenntnisse in mehreren Sprachen und möchten diese gerne dazu einsetzen, geflüchtete oder neu zugewanderte Menschen bei Terminen zu unterstützen? Dann freuen wir uns sehr, Sie kennenzulernen! Melden Sie sich bei uns unter sprachmittler@obk.de und sobald eine neue Qualifizierung startet, in der ein Platz frei ist, laden wir Sie gerne dazu ein.

Die Schulung findet online, überwiegend im Selbststudium statt. Es gibt regelmäßige online Treffen über Zoom, bei denen wir das Projekt vorstellen und Sie Ihre Fragen stellen können. Für das Bearbeiten der Schulungsinhalte haben Sie insgesamt 4 Wochen Zeit. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aber schon früher fertig; die 4 Wochen sind lediglich dafür gedacht, dass Sie sich die Inhalte selbstständig einteilen können und ausreichend Zeit haben.

Nach erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme und können fortan ehrenamtlich als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler tätig werden!

 

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Was lerne ich im Rahmen dieser Qualifizierung?

 

In verschiedenen Modulen lernen Sie die wichtigsten Grundlagen für das Dolmetschen. Dazu gehören einerseits Themen wie Rollenverständnis als Dolmetschende, die Schweigepflicht, Kommunikationsgrundlagen und einige praktische Tipps, aber auch eine Übersicht über die Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis, die häufig mit ehrenamtlichen Dolmetschern arbeiten, sowie das Bildungssystem in Deutschland gehören zu den Schulungsinhalten.

Sie lernen vor allem, worauf es beim Dolmetschen ankommt und wie Sie dies in der Praxis umsetzen können.

 

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Wie geht es nach der Qualifizierung weiter?

 

Wenn Sie die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, schließen Sie mit uns eine Rahmenvereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit und reichen uns ein erweitertes Führungszeugnis ein. Sobald beides bei uns vorliegt, können Sie Einsätze wahrnehmen!

Dabei stehen wir vom Sprachmittlungsteam Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Egal, ob Sie vor Ihrem Einsatz unsicher sind und mit uns sprechen möchten, oder ob Sie im Anschluss von Ihren Erfahrungen erzählen möchten.

Zweimal pro Jahr müssen Sie eine Fortbildung besuchen, um in der Praxis aufkommende Fragen zu klären und die Qualität des Dolmetschens zu sichern. Diese werden von uns organisiert und angeboten und richten sich nach Ihren Bedarfen und Interessen.

 

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler zu werden?

 

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ihre Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Niveau B2 entsprechen, ebenso die Kenntnisse der Zielsprache.

Da Sprachmittlerinnen und Sprachmittler insbesondere in Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Schulen und ähnlichen Institutionen eingesetzt werden, sollten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten eine gewisse Flexibilität mitbringen: Wenn Sie Vollzeit von 8 bis 16 Uhr arbeiten und nur am Wochenende Zeit haben, werden Sie keine Einsätze wahrnehmen können.

Eine gewisse Mobilität im Oberbergischen Kreis ist ebenfalls wünschenswert, damit Sie die Einsätze und Termine auch erreichen können.

 

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Was verdiene ich als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler?

 

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, zahlen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung. Diese beläuft sich derzeit auf 20€/h. Ihre Fahrtkosten werden mit 0,30€/km erstattet.

Sie können im Jahr maximal die gesetzlich erlaubte Ehrenamtspauschale von derzeit 840€/Jahr erhalten. Darüber hinaus können wir Ihnen keine Gelder zahlen und setzen Sie entsprechend nicht mehr ein.

 

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Wie viel Arbeit ist es Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler zu sein?

 

Wie viele Einsätze Sie haben, hängt einerseits von Ihnen, andererseits von Ihrer Sprache ab.

Manche Sprachen sind je nach politischer Situation „gefragter“ als andere und werden häufiger angefragt. Aber ob Sie die Anfrage annehmen wollen oder nicht, liegt bei Ihnen. Sie sind nicht dazu verpflichtet Termine zu übernehmen und können jederzeit ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Einige unserer Sprachmittelnden sind nur alle paar Monate im Einsatz, andere mehrfach im Monat. Sie können selbst entscheiden, wie viele der an Sie herangetragenen Einsätze Sie wahrnehmen möchten.

 

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Ich weiß nicht, ob ich das wirklich kann, aber ich würde es gerne ausprobieren!

 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse! Sie können sich gerne für die Schulung melden und bekommen da schon einen guten Einblick in die Tätigkeit als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler. Manche unserer aktiven Sprachmittelnden haben sich bereit erklärt, neue Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zu einem Termin mitzunehmen, damit Sie mal zuschauen können, wie ein solcher Termin abläuft.

Sollten Sie merken, dass Ihnen die Tätigkeit nicht gefällt, können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen aufhören.

 

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Wird meine Sprache aktuell benötigt?

 

Manche Sprachen sind gefragter als andere, und für manche Sprachen haben wir bereits sehr viele Sprachmittelnde. Wenn wir schon absehen können, dass wir Ihre Sprache nicht vermitteln können, da es beispielsweise schon genügend Personen mit diesen Sprachkenntnissen gibt, teilen wir Ihnen dies mit.

Umgekehrt gibt es auch einige Sprachen, die dringend gefragt sind. Dazu gehören insbesondere Tigrinya, Somali, Sorani, Bulgarisch, Arabisch, Paschtu, Polnisch, Ukrainisch und Farsi/Dari.

 

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Ich habe noch Fragen!

 

Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen wenden.



Letzte Änderung: 14. November 2024