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Regeln im Kurzüberblick
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Die Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur genutzt bzw. besucht werden dürfen, wenn die 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regelung eingehalten wird.
- 3G = Geimpft, genesen oder getestet
(Max. 24 Stunden alter Schnellttest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test)
- 2G = Geimpft oder genesen
- 2G+ = Geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test
(Max. 24 Stunden alter Schnellttest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test)
Für bestimmte Personen gibt es Ausnahmen von der Regelung!
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regeln und Ausnahmen. Häufige Fragen zum Thema beantwortet das Land NRW außerdem unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus.
Letzte Änderung: 03. Februar 2022