Asylbewerberleistungsgesetz (Minderjährige)

Erläuterung:

Ist die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bedroht, so besteht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §2, §4 und §6) die Möglichkeit, die Kostenübernahme für dringend erforderliche Operationen oder Therapien beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird dann vom Sozialamt beauftragt, gutachterlich Stellung zu nehmen und zu beurteilen, ob es medizinische Gründe gibt, die beantragte Therapie oder Operation zum jetzigen Zeitpunkt zu genehmigen.

Was soll ich mitbringen?

Bitte bringen Sie alle Briefe und Unterlagen mit, die die Gesundheit und Krankheit Ihres Kindes betreffen (Impfausweis, Arztberichte, Untersuchungsbefunde, Therapieberichte, Atteste). Auch Arztberichte aus dem Heimatland in Übersetzung (Englisch oder Deutsch) können hilfreich sein. Die Kosten für eine Übersetzung können wir leider nicht übernehmen.

Untersuchungsablauf:

Am Termin findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Bitte seien Sie pünktlich. Es erfolgt eine körperliche Untersuchung sowie ein ausführliches Gespräch über die Erkrankung und ihre Folgen. Bitte bringen Sie unbedingt jemanden mit, der die Fragen in Ihre Sprache übersetzen kann (Sprachmittler), wenn Sie noch nicht gut Deutsch verstehen und sprechen.

Ansprechpartner



Letzte Änderung: 6. Oktober 2017