Caritasverband - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz

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Wir haben etwas - gegen Gewalt
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Einrichtung

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Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Caritasverband für den Oberbergsichen Kreis

 

 

Zielsetzung - Angebote

Wenn eine Frau misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat. Die Polizei kann den Täter für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung zu treffen:

  • Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden?
  • Wie soll es dann mit allem weitergehen - mit den Finanzen, den Kindern, der Arbeit?
  • Brauchen meine Kinder und ich psychologische Unterstützung, um die Tat verarbeiten zu können?
  • Brauche ich eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt?

Um für diese Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband Beratungsgespräche an. Sie erhalten erste Informationen und Unterstützung, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Die Beratungen sind kostenfrei und wir gewährleisten Schweigepflicht.

Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.

 

Kontaktangaben

Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Talstraße 1
51643 Gummersbach

Leitung: Frau Schneider
Telefon: 02261 306-841
Fax: 02261 306-842
E-Mail: frauenhaus@caritas-oberberg.de
Internet: https://caritas.erzbistum-koeln.de/oberberg-cv/  

Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin!
 

Termine / Sprechzeiten - Öffnungszeiten

Unser Büro ist zu folgenden Zeiten erreichenbar:

Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

 



Letzte Änderung: 26. Mai 2021