Informationen für Erhebungsbeauftragte

Hinweis (02.02.2023): Die Erhebung "Zensus 2022" ist abgeschlossen. 

 

 

 

Möchten Sie uns unterstützen? Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht!

Der Oberbergische Kreis benötigt Erhebungsbeauftragte, die im Zeitraum Mai bis August 2022 bei der Erhebung mitwirken.


Aktueller Hinweis,17.05.2022:
Wir haben für alle Gebiete bereits Erhebungsbeauftragte gefunden.
Sofern einzelne Gebiete wieder frei werden, können wir vakante Plätze entweder von der Warteliste besetzen oder wir verteilen die Adressen auf andere Erhebungsbeauftragte.
Daher haben wir am 17.5. unser Bewerbungsformular offline gestellt.

 


Voraussetzung für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte / Erhebungsbeauftragter ist
- die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
- die Vorlage eines Führungszeugnisses und
- die Teilnahme an einer Schulung. Die Schulungen finden im März / April 2022 statt. Darin wird Ihnen Ihre Tätigkeit und der genaue Ablauf der Erhebung erklärt. Ob diese Schulungen in Präsenz, Online oder über einen Link zum Selbststudium angeboten werden, hängt von der Pandemielage zu diesem Zeitpunkt ab. 
Verschwiegenheit hat für die Tätigkeit oberste Priorität. Auf die Wahrung des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses werden Sie förmlich schriftlich verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit weiter.
 

Ihre interviewende Tätigkeit beginnt Anfang Mai 2022 und endet im August 2022. Die Arbeitszeit können Sie sich weitestgehend frei einteilen, Sie müssen sich jedoch mit den Auskunftspflichtigen terminlich absprechen. Sonntags sollen keine Erhebungen stattfinden.

Damit Sie sich gegenüber den Auskunftspflichtigen als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/In der "Erhebungsstelle Zensus" des Oberbergischen Kreises legitimieren können, erhalten Sie einen Ausweis erhalten. Dieser Ausweis ist nur mit einem anderen Dokument, das Ihre Identität bestätigt, gültig (z.B. Personalausweis).

Sie finden weiter unten auf dieser Seite aktuelle Informationen zur Höhe der Aufwandsentschädigung. Die Zahlung ist grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit (§20 Abs. 3 ZensG 2022). Sofern Sie jedoch noch weitere Aufwandsentschädigungen erhalten, müssten Sie dies mit dem Finanzamt klären.


Wenn Sie Fragen haben, dann

  • rufen Sie bitte an
    (Rufnummer gelöscht am 02.02.2023)
  • oder schreiben Sie eine email an
    (Mailadresse gelöscht am 02.02.2023)

Hinweis (Februar 2023): Die Erhebungsstelle Zensus wurde aufgelöst. Daher wurden die Kontaktdaten von dieser Webseite entfernt. Bitte wenden Sie sich über die ganz unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten an die Kreisverwaltung, wenn Sie Fragen zur Volkszählung haben.

Wir beabsichtigen, den Erhebungsbeauftragten jeweils ca. 150 AP (Auskunftspflichtige Personen) zuzuteilen. Wieviele Adressen das sind, ist höchst unterschiedlich, abhängig von der Struktur eines Erhebungsgebietes (Mehrfamilienhäuser / Einfamilienhäuser). Wir berücksichtigen die Zahl der Adressen bei der Kalkulation der Fahrtkostenerstattung. Ihr Verdienst hängt von der Zahl der AP ab.
Wir sind bemüht, die Arbeitsbelastung gleichmäßig auf die Erhebungsbeauftragten zu verteilen.

 

Aktualisierung am 31.01.2022: neue Informationen zum Vergütungsmodell


Das Vergütungsmodell wird aus mehreren Teilen bestehen: 

Vergütungsmodell (Stand: 31.01.2022)
Tätigkeit Vergütung
Begehung der Stichprobenanschrift, Aufnahme von Anschriftenbefunden und Einwurf einer Terminankündigung € 2,00 
Vollständige Erfassung der Ziel-1-Merkmale (je AP = je Auskunftspflichtige Person) € 5,00
Erfassung Ziel-2-Merkmale  
- Übergabe IDEV-Zugangsdaten für Online-Selbstausfüller    oder € 3,00
- Übergabe Papierfragebogen für Selbstausfüller (PAP)         oder € 3,00
- Persönliches Interview (PAPI) € 3,00


Beispiel für einen 3-Personen-Haushalt, d.h. ein Haushalt mit 3 AP:
- Erstbegehung                                               € 2,00
- Erfassung Ziel 1, vollständig, 3 * € 5,00         €15,00
- Erfassung Ziel 2 (durch Übergabe IDEV,
  Übergabe Papierfragebogen oder
 Interview)           3* € 3,00                            € 9,00

Summe                                                         €26,00

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Modellrechnung den gewünschten, "optimalen" Fall darstellt. Falls Daten nur unvollständig erfasst werden, werden nur Teilbeträge gezahlt. 
 

  • Ergänzend wird ein Sockelbetrag von € 30 bezahlt, um für die Teilnahme an Schulungen zu entschädigen
  • Es wird Wegegeld / Fahrtkostenentschädigung gezahlt; dies möchten wir möglichst pauschaliert bezahlen, d.h. ohne Fahrtenbuch und Abrechnung von Einzelfahrten
  • Sie erhalten zusätzlich eine Entschädigung für den Erwerb einer pre-paid Telefonkarte, falls Sie Ihre private Telefonnummer nicht für die Tätigkeit verwenden möchten

 


 

 

 

 



Letzte Änderung: 02. Februar 2023