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Umweltschäden
Das Umweltamt hat einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der die Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ sicherstellt. Dieser Bereitschaftsdienst ist zuständig für:
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (wie z.B. Kraftstoffe, Heizöl oder Chemikalien)
- gewerblich verursachte, mögliche Beeinträchtigungen (außer Gaststätten):
- Lärm,
- Gerüche,
- Erschütterungen und
- optische Erscheinungen.
Die Bereitschaftshabenden leiten dann ggf. vor Ort Sofortmaßnahmen und anschließend Folgemaßnahmen zur Abstellung der Ursachen, zur Eindämmung der Folgen und zur Beseitigung möglicher eingetretener Schäden ein.
Die Benachrichtigung erfolgt durch die Kreisleitstelle, die unter der Telefonnummer 112 ständig erreichbar ist.