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Ansprechpartner/-innen
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Frau Sauermann
Telefon 02261/88-3212
Fax 0226188-972-3212
E-Mail andrea.sauermann@obk.deZimmer: 1-08
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
Freizügigkeit in Europa
Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können sich im gesamten EU-Gebiet frei bewegen und aufhalten. Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich gesichert sein. Das Recht auf Freizügigkeit ergibt sich unmittelbar aus europäischem Recht.
Freizügigkeit im Bundesgebiet
Freizügigkeit im Bundesgebiet genießen außerdem alle Staatsangehörigen aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie mit leichten Änderungen auch aus der Schweiz.
Daueraufenthalt von mehr als fünf Jahren.
Wer aus einem EU-Staat stammt und in Deutschland leben und arbeiten möchte, hat sich nur noch im Rathaus bei der Meldebehörde des deutschen Wohnortes anzumelden. Ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis des Heimatstaates muss vorgelegt werden.
Nach fünf Jahren ständigen rechtmäßigen Aufenthalts besteht ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Dann kann auf Antrag eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt ausgestellt werden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Anmeldung nur noch im Rathaus erforderlich