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Walter Mittler
Telefon 02261/88-6751
Fax 0226188-972-6751
E-Mail walter.mittler@obk.deZimmer: 10-09
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
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Dichtigkeitsprüfung
Gemäß §§ 60 und 61 WHG sind private Abwasserleitungen so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Sie dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen.
Prüfpflichten und -fristen sind für NRW in der SüwVO Abwasser NRW geregelt.
Weitere Informationen
hierzu unter https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/