Ausschreibungen

Vorabinformationen nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007:

Vorabinformationen nach § 20 Absatz 4 VOB/A

Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb:
 

Nach § 20 Absatz 4 VOB/A informiert der Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teinahmewettbewerb (§ 3a Absatz 2 Nummer 1) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Bitte beachten Sie:
Auf diese Beschränkte Ausschreibung können Sie sich nicht bewerben!

 

Derzeit keine beschränkten Ausschreibungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Aktuelle Ausschreibungen und vergebene Aufträge:


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Weitere vergebene Aufträge:

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 21. April 2026