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Kreistags- und Landratswahl im Oberbergischen Kreis
option1
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2009 stattfindende Kreistags- und Landratswahl im Oberbergischen Kreis |
Gemäß §§ 24 und 75b Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 567), zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO vom 03.03.2008 (GV. NW. S 222), fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Oberbergischen Kreises in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten, sowie zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Landrates des Oberbergischen Kreises auf.
Hierzu weise ich auf folgendes hin:
1. |
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens den 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Gummersbach, Kreishaus, Moltkestr. 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 – 25a, einzureichen (§ 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes - KWahlG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008 (GV. NW. S. 514). |
2. | Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Einteilung der Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Einteilung wird vom 01.10.2008 bis 12.10.2008 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Kreishauses öffentlich bekannt gemacht (§ 6 KWahlG i.V.m. § 3 Nr. 2 und § 83 Abs. 4 KWahlO). Sie kann im übrigen während der Dienststunden der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Kreiswahlbüro, Kreishaus, Moltkestr. 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 – 25a, eingesehen werden. |
3. | Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag des Oberbergischen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen
|
4. | Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke (§ 79 KWahlO) werden im Kreiswahlbüro, Kreishaus, Moltkestr. 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 – 25 a bereitgehalten. |
5. | Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige wählbar (§ 7 KWahlG). |
gez.
Jochen Hagt
- Kreiswahlleiter -