Fischerprüfung 2 0 1 3

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2 0 1 3

 

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 18. November 2013 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 18. Oktober 2013 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.


gez.
Der Landrat
- Untere Fischereibehörde -

Telefon: 02261/88-3204
Fax: 02261/88-3200
Email: amt32@obk.de
 

Veröffentlichungsdatum: 17.09.2013