Allgemeine Bestimmung der Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach dem Landeszustellungsgesetz (LZG NRW)

Öffentliche Bekanntmachung

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Allgemeine Bestimmung der Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach dem Landeszustellungsgesetz (LZG NRW)

Gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW wird für den Oberbergischen Kreis folgende Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung allgemein bestimmt:

Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses,
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach


Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Teschke

Veröffentlichungsdatum: 18.10.2017