Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 12 „Gummersbach“ Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 14 Abs. 1 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 12 „Gummersbach“

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung

gem. §§ 14 Abs. 1 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 gemäß § 14 Landesnaturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568) in der jeweils geltenden Fassung (LNatSchG NRW) die Aufstellung und in seiner Sitzung am 05.10.2017 die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Landschaftsplan Nr. 12 „Gummersbach“ gemäß § 15 und 16 LNatSchG NRW beschlossen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sind. Der Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst einen Teilbereich der Stadt Gummersbach und einen Teilbereich der Gemeinde Marienheide. Daneben sind randlich einzelne Grundstücke in den Gemeinden Engelskirchen und Lindlar sowie in den Städten Bergneustadt und Wiehl in das Plangebiet einbezogen. Der Landschaftsplan erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.

Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 12 „Gummersbach“ kann in der Zeit

von Mittwoch, 22.11.2017 bis einschließlich Freitag, 22.12.2017

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 34 im 1. OG, Raum O1-13 -Amt für Planung und Straßen- während der üblichen Servicezeiten oder nach Vereinbarung gemäß § 16 LNatSchG NRW von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

Schließlich findet am Montag, 11.12.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungsraum Hohenzollernbad, Moltkestraße 45 in Gummersbach ein Informations- und Erörterungstermin statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“ betroffen sind.

Text und Karten zum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“ (Karte südlicher Teil und Karte nördlicher Teil) sind auch im Internet unter www.obk.de/oeffbek zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Planung und Straßen – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach vorgebracht werden. Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

 

Gummersbach, den 20.11.2017

Im Auftrag

gez.

Uwe Stranz

-Dezernent-

 

 

Äußere Abgrenzung des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“

Flächengröße: ca. 82,2 km²

 

Karte Äußere Abgrenzung des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“.

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2017