BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2018

Öffentliche Bekanntmachung

Wappen Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2018
 

Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß  § 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwertsitzung zum Stichtag 01.01.2018 hat am 14.02.2018 stattgefunden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder https://rio.obk.de/ eingesehen werden.

Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss.

 

Gummersbach, den 07.03.2018

gez. Gülicher

Vorsitzender

 

Veröffentlichungsdatum: 15.03.2018