Wahl des Landrates / der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises am 13.09.2020 / Ergänzung der Wahlbekanntmachung vom 12.03.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Wahl des Landrates / der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises am 13.09.2020;
Kreiswahlbezirkseinteilung gemäß Beschluss des
Kreiswahlausschusses vom 10.03.2020
Ergänzung der Wahlbekanntmachung vom 12.03.2020


Gemäß § 6 Kommunalwahlgesetz vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S. 454, 509 und 1999 S. 70) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung vom 05. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312), in Kraft getreten am 07. Mai 2020, in Verbindung mit §§ 3 Nr. 3 und 83 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung vom 31. August 1993 (GV. NW. S. 592, 967) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung wurde mit Datum vom 12. März 2020 öffentlich bekannt gemacht, dass der Kreiswahlausschuss für die am 13. September 2020 stattfindende Wahl des Landrates / der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 10. März 2020 die Kreiswahlbezirkseinteilung beschlossen hat.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Stadt Gummersbach die Stimmbezirke 061 und 062 zusammengeführt hat und als Wahlbezirk 6/Stimmbezirk 060 benannt hat. Die Kreiswahlbezirkseinteilung wurde entsprechend angepasst.

Die aktualisierte Kreiswahlbezirkseinteilung (einschließlich Straßenverzeichnis) kann im Kreiswahlbüro, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Zimmer 1-08, während der allgemeinen Besuchszeiten und auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/wahlen eingesehen werden.


Gummersbach, den 07.08.2020
gez.
Reinhard Schneider
-stv. Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 11.08.2020