09.04.2002: Schutzimpfung der Füchse gegen Tollwut

Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass aufgrund der Tollwut-Seuchenlage in Nordrhein-Westfalen auf Anordnung des Umweltministeriums in Düsseldorf in der Zeit vom 15.04.02 - 26.04.02 in einer 1. Flugauslage 25 Köder/qkm und in der Zeit vom 13.05.02 - 17.05.02 in einer 2. Flugauslage 10 Köder/qkm aus der Luft abgeworfen werden.

Da die Tollwutimpfung mindestens zwei Jahre über den letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen ist, müssen auch Gebiete beködert werden, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist. Die Impfköder, in denen sich jeweils ein verschlossener Impfstoffbehälter (Blister) befindet, sind braune, runde Scheiben mit einem Durchmesser von 4 cm und einer Höhe von 12 bis 14 mm. Die Impfstoffbehälter sind äußerlich als solche gekennzeichnet und erkennbar.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich.

Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen. Es wird dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie gar einzusammeln, da dadurch die Aufnahme der Köder durch den Fuchs beeinträchtigt wird. Sollte jemand dennoch mit der Impfstoffflüssigkeit in Kontakt kommen, sind die Hände bzw. die mit dem Impfstoff in Berührung gekommenen Körperteile gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. In solchen Fällen ist immer unverzüglich ein Arzt zu befragen, der dann entscheidet, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes und zum Schutz des Menschen empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamteindringlich, Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, vorbeugend gegen Tollwut impfen zu lassen. Für Hunde und Katzen ohne wirksamen Impfschutz, von denen anzunehmen ist, dass sie mit einem tollwutkranken oder -verdächtigen Tier Kontakt hatten, ist grundsätzlich die Tötung anzuordnen. Auch geimpfte Hunde und Katzen sollten nach einem solchen Kontakt nicht gestreichelt und auf Verletzungen untersucht werden, da in ihrem Fell in aller Regel virushaltiger Speichel haftet.

Die Jäger sind aufgefordert, die zahlreichen Füchse verstärkt zu bejagen. Wildtiere, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben, dürfen auf keinen Fall angefasst werden. Gerade Kinder sollten von ihren Eltern angehalten werden, keine fremden Tiere anzufassen, die sich leicht fangen lassen.

Abschließend bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt um umgehende Benachrichtigung (Herr Dr. Bertram Röttger, Telefon 02261/88 3904), wenn ein Verdacht auf Tollwut besteht. Neben dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nehmen auch die zuständigen Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Polizei entsprechende Hinweise entgegen.


Letzte Änderung: 09. April 2002