24.05.2002: Beratung des Fachgutachtens Museum Schloss

Oberbergischer Kreis. Am 23.05.2002 hat das Gremium zur Beratung des Fachgutachtens zur Bestands- und Zukunftssicherung des Museums Schloss Homburg unter Leitung von Landrat Hans-Leo Kausemann das vorliegende Fachgutachten unter Anwesenheit der Gutachter beraten. Alle Interessengruppen haben das Gutachten für die weiteren Beratungen als hilfreich anerkannt.

Dabei wurden die Stellungnahmen zum Gutachten seitens des Kreises, des Bergischen Geschichtsvereins, der Schlosswerkstatt, des Fördervereins, der Gemeinde Nümbrecht und der Kreistagsfraktionen vorgetragen.

Weitgehend Übereinstimmung aller Interessengruppen bestand in den nachstehenden Punkten:
  1. Bestätigung der bisherigen effektiven und wirtschaftlichen Museumsführung
  2. Die Trägerschaft sollte beim Kreis bleiben. Alternativmodelle erscheinen zur Zeit nicht realisierbar.
  3. Bestätigung des Raumbedarfs und daraus resultierend das Erfordernis einer baulichen Erweiterung
  4. Verstärkung des touristischen Aspektes, vor allem durch größere Einbindung des Tourismusverbandes Oberberg.
  5. Übereinstimmung besteht auch darin, dem Gutachten dahingehend zu folgen, einen Architektur-Planungsworkshop einzuberufen. Dieser Workshop, bestehend aus Fachleuten mit Anhörung aller Interessengruppen, soll die Vorgaben erarbeiten, welche Basis für eine breit akzeptierte bauliche Erweiterung sein kann. Dieser Planungsworkshop soll im Anschluss an die entsprechenden Beschlussfassungen durch die Kreisgremien einberufen werden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Sitzung werden sich nunmehr die Kreistagsfraktionen mit dem Thema befassen. Anschließend soll der Kreiskulturausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2002 ebenfalls beraten und dem Kreistag Empfehlungen zur Beschlussfassung geben. Angedacht ist eine Sondersitzung des Kreistages im Herbst dieses Jahres, um Zeitverzögerungen zu vermeiden (die reguläre Kreistagssitzung wäre am 12.12.2002).

Die Stellungnahme der Kreisverwaltung zum Gutachten ist dieser Presseerklärung beigefügt.

Bei Bedarf kann jeweils 1 Exemplar des Gutachtens angefordert werden.


Letzte Änderung: 24. Mai 2002