11.10.2002: Düsteres Bild des Kreishaushaltes 2003 gezeichnet!

Oberbergischer Kreis. In einer Sitzung des Ältestenrates am heutigen Nachmittag haben Landrat Hans-Leo Kausemann und Kreiskämmerer Werner Krüger die Kreistagsfraktionen über die tendenzielle Entwicklung der Kreisfinanzen im Jahr 2003 informiert. Nach ersten vorläufigen Zahlen wird der Kreishaushalt 2003 einen Fehlbedarf von rund 11,2 Mio. € ausweisen. Dieser Fehlbetrag wäre nur mit einer drastischen Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um 6,8 %-Punkte auf 38,68 %-Punkte (bisher 31,88 %-Punkte) auszugleichen. Kausemann und Krüger machten deutlich, dass die desolate Finanzsituation nicht hausgemacht sei, sondern durch Umstände verursacht werde, die der Kreis nicht zu vertreten habe. Beispielhaft nannte Kausemann die Reduzierung der Umlagegrundlagen sowie verringerte Schlüsselzuweisungen, die zu deutlichen Wenigereinnahmen führen. Darüber hinaus seien Mehrbelastungen bei der Sozialhilfe und der Einführung der Grundsicherung zum 01.01.2003, die mit rd. 5,2 Mio. € zu erwarten. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, insbesondere bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, seien deutliche Ausgabensteigerung zu verzeichnen. Ferner erhöhe sich die vom Kreis an den Landschaftsverband zu zahlenden Umlage ebenfalls deutlich und führe zu einer erheblichen Mehrbelastung. Kreiskämmerer Krüger wies daraufhin, dass der Fehlbetrag von 11,2 Mio. € noch wesentlich höher ausfallen würde, wenn der Kreis nicht beabsichtige, die allgemeine Rücklage in Höhe von noch 3,2 Mio. € vollständig zur Fehlbetragsverringerung einzusetzen.

In einem Gespräch mit einem gemeinsam mit den Kommunen eingesetzten Arbeitskreis „Kreisfinanzen“, an dem die Bürgermeister Konrad Heimes (Lindlar) und Werner Becker-Blonigen (Wiehl) sowie die Beigeordneten Dr. Klaus Blau (Gummersbach), Hans-Otto Dick (Wiehl) und Uwe Ufer (Morsbach) teilgenommen haben, habe Übereinstimmung bestanden, so Krüger, dass die mögliche Kreisumlagebelastung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht mehr zu verkraften sei. Ferner habe Einigkeit darin bestanden, dass der Umfang der finanziellen Probleme der gesamten kommunalen Ebene mit kleineren Sparmaßnahmen, die ohnehin kaum noch zu realisieren seien, nicht gelöst werden könne. Zum einen müsse sicher über einen Standardabbau nachgedacht werden, zum anderen müsse aber dringend eine vernünftige Finanzreform mit dem Ziel einer gleichbleibenden Einnahmeausstattung der Kommunen erfolgen. In Anbetracht der großen Finanzprobleme und der Aussicht, dass bei den notwendigen Kreisumlagehebesätzen keine Kommune den Ausgleich schaffen und ggf. in ein nichtgenehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept abgleiten werde, müsse darüber nachgedacht werden, wie ein unübersehbares „Signal“ des Oberbergischen Kreises und seiner 13 Städte und Gemeinden aussehen könne. Als geeignetes Mittel, um einerseits auf die finanziellen Probleme nachdrücklich hinzuweisen, andererseits aber auch, um vielleicht noch kleinste Handlungsspielräume zu haben, sei die Möglichkeit einer „Schadenteilung“ erörtert worden. Dies bedeute im Ergebnis für die Kommunen eine zusätzliche Belastung von rd. 5,6 Mio. € und für den Kreis ein verbleibendes Defizit von ebenfalls 5,6 Mio. €. Dies entspreche einem allgemeinen Kreisumlage-Hebesatz von 36,35 %-Punkten.

Es wurde deutlich gemacht, dass diese negative Finanzentwicklung bei fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen ist.

Der Ältestenrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Letzte Änderung: 11. Oktober 2002