04.09.2003: Tierkörperbeseitigung

Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass Tierkörper von verendeten Tieren grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanlage durch Verbrennung entsorgt werden müssen.

Zur Anmeldung von verendeten Nutztieren ist der Tierhalter verpflichtet. Die für die Entsorgung von Tierkadavern zuständige Firma SARIA Bio-Industries, eine Tochterfirma der Rethmann AG & Co mit Sitz in Selm, ist ab sofort nur noch über die neue Telefonnummer 02306 / 9 27 09 21 erreichbar. Anmeldungen unter anderen Telefonnummern oder per Fax sind nicht mehr möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung der Tierhalter zu unentgeltlicher Hilfeleistung verpflichtet ist. Insbesondere ist der Tierhalter für die Heranschaffung der Tierkörper aus besonders verkehrsungünstig gelegenem Gelände bis zur nächsten befahrbaren Straße verpflichtet. Bis zur Abholung müssen die Kadaver so verwahrt werden, dass Menschen und Tiere nicht mit ihm in Berührung kommen können.

Fremde oder herrenlos verendete Heimtiere sind
  1. wenn sie auf einem Grundstück anfallen, von dem Grundstückbesitzer,
  2. wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen anfallen, von dem Straßenbaulasträger und
  3. wenn sie in Gewässern anfallen, von dem zur Unterhaltung des Gewässers Verpflichteten
zu melden.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter der Telefonnummer 02261 / 88-3903 oder per E-Mail amt39@obk.de.


Letzte Änderung: 04. September 2003