28.10.2003: Kreis baut Kreisverkehr auf der K 19

Oberbergischer Kreis. Das Tiefbauamt des Oberbergischen Kreises teilt mit, dass ab Anfang November mit dem Bau eines Kreisverkehres auf der K 19 an der Kreuzung mit der in den Industriepark Klause führenden Schlosserstraße und der Querspange nach Remshagen begonnen werde.

Mit zunehmendem Verkehr auf der zügig befahrenen Kreisstraße und dem immer höher werdenden Aufkommen langsam einbiegender Lastwagen aus dem Gewerbegebiet wachse das Gefährdungspotential auf der Kreuzung immer weiter an, weil die Sichtweiten kaum ausreichen. Der Kreis verspricht sich durch den Umbau eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit ohne spürbare Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs, weil der Kreisverkehr zu langsamer Fahrweise zwinge, ohne den Verkehrsfluss – wie etwa an einer Ampel – gänzlich zu unterbrechen.

Mit einem Durchmesser von 40 Metern und einer asphaltierten Fahrspur mit 7 Metern Breite zähle der Kreisel zu den größten seiner Art im Oberbergischen Kreis. Zur besseren Erkennbarkeit werde der Kreisel durch eine etwas erhöht angelegte und bepflanzte Mittelfläche versehen. Für Fußgänger werde ein Gehweg mit Überquerungshilfen angelegt.

Um die durch etliche Baustellen im Raum Lindlar gebeutelten Autofahrer nicht noch mehr zu belasten, wird mit den Arbeiten an der K 19 erst dann begonnen, wenn der Umbau der K 21 Klauserstraße in Kürze abgeschlossen ist und der Durchgangsverkehr wieder störungsfrei fließen kann.

Während der Bauarbeiten an der K 19 muss die Gemeindestraße nach Remshagen über fast die gesamte Bauzeit hinweg gesperrt werden, während der Verkehr auf der Kreisstraße und in den Industriepark Klause grundsätzlich zumindest halbseitig mit Ampelregelung sowie während der witterungsbedingt zu erwartenden Winterpause frei fließen kann. Für die erforderlichen abschließenden Asphaltierungsarbeiten werden kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich sein.
Spätestens zur Jahresmitte 2004, bei mildem Winter vielleicht auch deutlich früher, soll der Kreisverkehr seiner Bestimmung übergeben werden.


Letzte Änderung: 28. Oktober 2003