14.04.2004: Führerschein für LKW und Busse

Oberbergischer Kreis. LKW-Fahrer und Busfahrer, die ihren 50. Geburtstag vor Augen haben und auch weiterhin Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t fahren möchten, sollten nicht vergessen, ihren alten Führerschein rechtzeitig in den neuen EU-Kartenführerschein zu tauschen.

Da diese geänderte Rechtslage bereits seit fünf Jahren gilt, werden auch die ersten ausgegebenen EU-Kartenführerscheine dieser Klassen in diesem Jahr ungültig. In Spalte 11 des Kartenführerscheines ist zu ersehen, wann die jeweilige Klasse abläuft.
Die Fahrer ab 50 und diejenigen, bei denen die Befristung abläuft, müssen sich ärztlich bzw. augenärztlich ( gemäß Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung) untersuchen lassen. Für die Inhaber eines Busführerscheines bzw. der Klasse D ist außerdem ein behördliches Führungszeugnis der Belegart 0 (bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen) und ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten erforderlich. Diese Unterlagen und ein aktuelles Passbild müssen bei Antragstellung (möglichst 6 Wochen vorher) in der Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Führerscheines betragen maximal bis 43,00 Euro.

Hinsichtlich der Ausstellung eines internationalen Führerscheines wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser aufgrund der Gesetzeslage nur dann ausgestellt werden kann, wenn der Antragsteller bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises unter den Rufnummern (02261) 88-3614, 88-3615, 88-3617, 88-3641 und 88-3652 zur Verfügung.


Letzte Änderung: 14. April 2004