22.04.2004: "Wer schlägt muss gehen!"

Oberbergischer Kreis. Am 1. Januar 2002 ist das „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung“, kurz „Gewaltschutzgesetz“ (GewSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden zahlreiche Vorschriften zum Einsatz der Polizei gegen häusliche Gewalt geändert. So wird der Schutz von Gewaltopfern verbessert.

Die Veranstaltung „Wer schlägt muss gehen“, findet auf Initiative des netzwerk oberberg (no) statt. Die Referenten werden einen Überblick über die neuen Möglichkeiten geben und wollen damit dazu beitragen, dass das „Gewaltschutzgesetz“ genutzt und richtig angewandt werden kann.

Um alle Interessierten im Oberbergischen Kreis zu erreichen, werden drei Veranstaltungen durchgeführt:
  • 28. April 2004 im Rathaus in Gummersbach
  • 12. Mai 2004 im Alten Stadthaus in Wipperfürth
  • 23. Juni 2004 im Bürgerhaus in Waldbröl
Beginn jeweils um 19.30 Uhr.

Programmablauf

19.30 Uhr
Begrüßung
  
19.40 Uhr
Inhalte und Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
Rechtsanwältin Ute Schwengers-Henrichs, nina + nico e.V.

Das Gesetz in der praktischen Umsetzung durch die Polizei
Claus Wierling, Kreispolizeibehörde Gummersbach, Kommissariat Vorbeugung, Opferschutz und Opferhilfe
  
20.20 Uhr
Erste Erfahrungen aus der Perspektive des Opferschutzes
Peter Weins oder Herr Josef Geurtz oder Frau Sabine Menzel, WEISSER RING,
Miriam Thomaßen, Caritas-Frauenhaus-Oberberg

Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit für Nachfragen und Diskussion.

Ende der Veranstaltung ca. 21.00 Uhr.

Für eventuelle Rückfragen steht die Gleichstellungsbeauftragte des Oberbergischen Kreises, Sabine Steller, unter der Telefonnummer 02261/88-1040 oder E-Mail gerne zur Verfügung.


Letzte Änderung: 22. April 2004