21.08.2006: Blauzungenkrankheit - Oberberg liegt im Sperrgebiet

Oberbergischer Kreis. Wegen des Auftretens der so genannten Blauzungenkrankheit bei Schafen und Ziegen im niederländischen Kerkrade wurde am 19. August 2006 mit der Verordnung zum Schutze vor der Blauzungenkrankheit das Gebiet der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf zum Sperrgebiet erklärt. Davon ist auch der Oberbergische Kreis betroffen. Das gesamte Sperrgebiet dürfen Wiederkäuer, also Rinder, Schafe und Ziegen, nicht mehr verlassen. Der Transport dieser Tiere in andere Regierungsbezirke oder Bundesländer ist nicht mehr möglich. Ausnahmen sind auch für Schlachttiere nicht vorgesehen. Ein Transport innerhalb der Gebiete und in diese hinein ist jedoch zulässig.

„Das hat für Tierhalter im Oberbergischen Kreis zur Folge, dass sie zwar nicht mehr zum Schlachthof nach Olpe fahren können, aber beispielsweise nach Euskirchen ihre Tiere bringen können“, erklärt Kreisveterinär Dr. Hans-Georg Franchy. Die Verordnung gilt zunächst bis Freitag. „Wir rechnen aber mit einer Verlängerung“, so der Kreisveterinär.

Die Blauzungenerkrankung trifft in erster Linie Schafe und Ziegen. Die Seuche äußert sich bei den Tieren mit Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen. Die Zunge kann anschwellen und sich blau verfärben. Sie endet für die mit dem Virus befallenden Tier oft tödlich. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken gegessen werden.

Die Krankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten, zumeist Mücken, übertragen. Die Krankheit ist in den warmen Regionen Südeuropas heimisch. Wenn aber die Temperaturen im Sommer und Herbst ausreichend lange über einem kritischen Wert liegen, ist es möglich, dass sich das Virus in unseren Regionen dennoch verbreitet. Zudem kann das Blauzungenvirus durch den Wind über große Distanzen (bis 100 Kilometer) verfrachtet werden. Auf diese Weise kann die Krankheit in neue Regionen gebracht werden. Die Symptome der Blauzungenkrankheit passen auch zu vielen anderen hochansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche. Deshalb ist es bei einem Verdacht sehr wichtig, dass Tierhalter das Veterinäramt informieren.

Alle Schaf- und Ziegenhalter - auch die kleinen Hobbyhalter - die beim Veterinäramt bislang nicht gemeldet sind, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02261/88-3903 bei den Veterinären des Oberbergischen Kreises zu melden.

Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit gibt es im Internet unter www.obk.de in den Aktuellen Hinweisen.

Hinweis:
Das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - hat ein Faltblatt mit allgemeinen Informationen zur Blauzungenkrankheit veröffentlicht.


Letzte Änderung: 21. August 2006