05.09.2006: Blauzungenkrankheit - Oberbergischer Kreis gilt als Gefährdungsgebiet

Oberbergischer Kreis. Durch die am 06.09.2006 in Kraft tretende Landesverordnung werden folgende Gebiete zum Gefährdungsgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit erklärt:
  1. Der gesamte Regierungsbezirk Köln, damit auch das gesamte Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises
  2. im Regierungsbezirk Düsseldorf die kreisfreien Städte Remscheid, Solingen, Mönchengladbach, Wuppertal, Düsseldorf und die Kreise Mettmann, Neuss sowie im Kreis Viersen die Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal und die Städte Viersen und Willich.

Für das Gefährdungsgebiet gilt Folgendes:
  1. alle Tiere stehen unter behördlicher Beobachtung;
  2. für die Verbringung von Tieren zur unmittelbaren Schlachtung innerhalb des 150 km Beobachtungsgebietes gilt die Genehmigung ohne Antrag als erteilt, wenn die Tiere beim Verladen und bei der Ankunft im Schlachtbetrieb keine auf eine Infektion mit dem Blauzungenerreger hindeutenden Krankheitssymptome aufweisen und der Tierhalter das Verbringen der Schlachtwiederkäuer dem für den Schlachtbetrieb zuständigen Veterinäramt mindestens einen Werktag vorher angezeigt hat;
  3. in allen Betrieben sind regelmäßig klinische Untersuchungen der lebenden und pathologisch-anatomische Untersuchungen der verendeten Tiere durch den beamteten Tierarzt durchzuführen; seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch zu untersuchen;
  4. in allen Betrieben sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen und täglich an Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt anzupassen;
  5. ab dem 06.09.2006 sind alle für den Virus empfängliche Tiere, täglich von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages, aufzustallen. Wanderschafherden haben am Standort zu verbleiben. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die empfänglichen Tiere mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers behandelt sind.

Das Verbringen von Nutz- und Zuchttieren der empfänglichen Arten aus dem Gefährdungsgebiet, kann auf Antrag genehmigt werden. Die Ausführungshinweise diesbezüglich werden zur Zeit noch im Landeskrisenzentrum überarbeitet. Mit ihrer Bekanntgabe ist am 06.09.2006 zu rechnen.

Ein Antragsformular wird am Mittwoch, ab 12 Uhr, im Internet des Oberbergischen Kreises abrufbar sein.



Letzte Änderung: 05. September 2006