19.09.2006: Blauzungenkrankheit bei einem Rind im Oberbergischen Kreis amtlich bestätigt

Oberbergischer Kreis. Bei einem Rind in einem Wipperfürther Bestand wurde die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Das teilt das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises mit. Nachdem das staatliche Veterinäruntersungsamt in Krefeld die Blutprobe untersucht hat und das Ergebnis vom Friedrich-Loeffler-Institut in Riems bestätigt wurde, ist die Seuche im Oberbergischen Kreis erstmals amtlich bestätigt.

„Nachdem der Hoftierarzt  bei dem Rind den Verdacht auf Blauzungenerkrankung geäußert hatte wurde das Veterinäramt aktiv“, sagt Kreisveterinär Dr. Hans-Georg Franchy. Laut Franchy sind die Krankheitssymptome bei dem Tier mittlerweile abgeklungen. „In dem Bestand blieb es bisher bei dieser Einzeltiererkrankung.“ In drei weiteren Rinderbeständen im Südkreis sind bei drei Rindern Krankheitserscheinungen festgestellt worden, die den Verdacht auf Blauzungenkrankheit begründen. Bei diesen Tieren wurden Blutproben entnommen und zur Abklärung in das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt verschickt. Mit dem abschließenden Ergebnis ist in einer Woche zu rechnen.

Franchy: „Die betroffenen Rinderbestände bleiben zunächst gesperrt.“ Eine Behandlung mit einem zugelassenen Insektenbekämpfungsmittel habe der Tierhalter in Abstimmung mit seinem Hoftierarzt durchgeführt. Der Amtstierarzt macht nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass eine vorbeugende Behandlung aller Wiederkäuer mit einem zugelassenen Insektenbekämpfungsmittel ganz wichtig ist, um eine Unterbrechung des Ansteckungskreislaufes durch die Abtötung der Mücken zu erreichen.

Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in der Zeit von 18 bis 7 Uhr des Folgetages in den Stall gesperrt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden. Dieses Arzneimittel ist beim Hoftierarzt zu beziehen. Das Insektizid muss entsprechend der Empfehlungen des Herstellers und den Vorgaben des Tierarztes angewendet werden.

Das Kreisgebiet  ist bereits seit Anfang September zum Gefährdungsgebiet erklärt worden, nachdem an der Kreisgrenze im Rheinisch-Bergischen Kreis die Krankheit nachgewiesen wurde. Als Folge der Sperre gilt für alle Tierhalter im Kreisgebiet, dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer nur mit Genehmigung des Veterinäramtes transportieren dürfen. Innerhalb des Gefährdungsgebietes, dass den gesamten Regierungsbezirk Köln und weite Teile im Süden des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasst, ist nach derzeitigem Stand ein Transport mit Genehmigung des Veterinäramtes möglich.

Für einen Transport aus der Gefährdungszone heraus in die 150-Kilometer-Zone, sind eine Genehmigung und die Erfüllung von Auflagen erforderlich. Es muss dazu eine Behandlung von Tieren, Bestand und Fahrzeug mit einem zugelassenen Insektizid erfolgt sein. Einzelheiten und den aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen sollte der Tierhalter vor jedem Transport beim Veterinäramt erfragen.

Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die nicht unmittelbar ansteckend ist. Die Inkubationszeit beträgt drei bis sieben Tage. Nach Ausbruch der Krankheit können Fieber, Lahmheit, starkes Speicheln und blutige Veränderungen an den Schleimhäuten und am Euter beobachtet werden. Außerdem wollen die Tiere nicht mehr fressen.

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar.

Bei Rückfragen ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 02261/88-3904 erreichbar.

Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auch im Internet unter www.obk.de abrufbar.


Letzte Änderung: 19. September 2006