19.06.2007: Gesundheitsamt rät dringend zum Schutz vor Masern

Oberbergischer Kreis. Die Ausbreitung der Masern in Nordrhein-Westfalen bereitet Dr. Jorg Nürmberger, Gesundheitsdezernent des Oberbergischen Kreises, große Sorgen. Seit Januar sind in NRW 226 Masernfälle gemeldet worden, in zwei Fällen verlief die Viruserkrankung tödlich. Vor allem Schüler, auch in höheren Altersgruppen, sind derzeit betroffen. Für den Oberbergischen Kreis kann Dr. Nürmberger noch Entwarnung geben, bis zum heutigen Dienstag wurde kein einziger Masernfall beim Gesundheitsamt gemeldet.

„Aber gerade jetzt in den Ferien kann die Reiselust der Familien die Ausbreitung der Masern befördern“, sagt Dr. Nürmberger. Er rät, bei Kindern und Erwachsenen gleichermaßen den Impfschutz zu überprüfen und falls nötig sich impfen zu lassen. Zwei Impfungen sind notwendig, um gegen die Masern geschützt zu sein.

„Bei den jährlichen Schuleingangsuntersuchungen haben wir festgestellt, dass 94,4 Prozent der Kinder die erste Impfung noch haben. Die zweite Impfung hatten laut Impfausweis hingegen nur noch 74,7 Prozent der Kinder“, berichtet Dr. Nürmberger. Die zweite Impfung sollte laut Gesundheitsdezernent und Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Deutschland unbedingt nachgeholt werden.

Die Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit, betont Dr. Nürmberger. „Es handelt sich um eine schwere Krankheit, die vor allem bei Erwachsenen sehr schwere Folgen haben kann.“ Laut Dr. Nürmberger können hohes Fieber, Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen oder Hirnhautentzündungen mit möglichen bleibenden Schäden auftreten. In seltenen Fällen endet die Krankheit tödlich. Kaija Elvermann, Leiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes beim Oberbergischen Kreis, fügt hinzu, dass auch Frauen im gebärfähigen Alter unbedingt ihren Masernimpfschutz überprüfen sollten. „Ungeborene Kinder können sich bereits im Mutterleib anstecken, wenn die Mutter an Masern erkrankt“, erklärt sie.

„Sobald der erste Masernfall im Oberbergischen Kreis auftreten sollte, werden wir Kindern und Jugendlichen sowie dem Personal von Kindertageseinrichtungen und Schulen bei fehlendem Impfschutz den Besuch der Einrichtungen untersagen“, macht Dr. Nürmberger deutlich. Um die Ausbreitung der Masern im Kreisgebiet zu verhindern, werde das Gesundheitsamt in den Schulen und Kindergärten die Impfausweise kontrollieren.

Wird beispielsweise in einer Schule ein Kind krank, muss es zu Hause bleiben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sowie das Personal werden auf ihren Impfstatus hin überprüft. Wer keinen Impfschutz hat – also beide Impfungen nicht erhalten hat - darf die Schule für mindestens 14 Tage nicht betreten. Der Unterricht darf erst dann wieder aufgenommen werden, sobald ärztlich nachgewiesen ist, dass ein Schutz gegen Masern besteht. Ist nur die erste Impfung im Impfbuch nachgewiesen, muss der Betroffene kurzfristig die zweite Impfung nachholen, darf aber weiter in die Schule gehen. Auch wer die Masernerkrankung bereits durchgemacht hat, darf die Schule weiterhin besuchen. Diese Infektionsschutz-Maßnahmen gelten für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Masernfälle auftreten.

Dr. Nürmberger: „Wir müssen zu diesen Maßnahmen greifen, um einen größeren Masernausbruch zu verhindern und um Kinder und Erwachsene zu schützen.“ Das Gesundheitsamt informiert zurzeit alle Schulen sowie Kinder- und Hausärzte im Oberbergischen Kreis.

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Letzte Änderung: 22. Juni 2007