27.11.2007: Fragen zur Umweltzone Köln?

Oberbergischer Kreis richtet Servicetelefon ein

Elmas Yildiz händigt im Straßenverkehrsamt die Feinstaubplaketten aus. (Foto: Oberbergischer Kreis) Oberbergischer Kreis. Zum 1. Januar 2008 richtet Köln eine Umweltzone ein. Nur noch Fahrzeuge mit einer Feinstaubplakette dürfen in der Innenstadt fahren. Für alle, die Fragen rund um das Thema Umweltzone haben, hat der Oberbergische Kreis ab sofort die Servicenummer 02261/88-6786 freigeschaltet. Denn die Umweltzone betrifft nicht nur Kölner, auch Pendler und dort tätige Handwerksbetriebe aus dem Oberbergischen Kreis müssen ihr Auto entsprechend kennzeichnen.

Wer wissen möchte, ob sein Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Plakette braucht, welche Unterlagen erforderlich sind oder wo Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, dem gibt Peter Weßelmecking vom Umweltamt gerne Auskunft.

Köln richtet die Umweltzone ein, um die Belastung der Stadt durch Feinstaub zu verringern. Innerhalb der Umweltzone dürfen mit Jahresbeginn 2008 nur Fahrzeuge durch die Domstadt, die bestimmte Abgasnormen erfüllen. Vor allem Dieselfahrzeuge mit einem hohen Ausstoß an gesundheitsgefährdendem Feinstaub werden damit ausgesperrt. Es gibt drei verschiedene Arten von Plaketten – je nach Schadstoff-Ausstoß des Fahrzeuges. Für Autos, die aufgrund zu hoher Schadstoffemissionen keine Plakette erhalten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmegenehmigungen.

Wer eine Plakette an seine Windschutzscheibe kleben möchte, braucht lediglich mit seinem Fahrzeugschein zum Straßenverkehrsamt nach Gummersbach-Niederseßmar gehen, wo es die Plaketten gibt. Auch TÜV, DEKRA sowie jede für Abgasuntersuchungen zertifizierte Kfz-Werkstatt stellen Feinstaubplaketten aus.
Köln schafft die erste Umweltzone in NRW, während in Düsseldorf und den Ruhrgebietsstädten der Start noch unklar ist.

Sicher ist, dass jeder, der ohne Plakette in der Umweltzone erwischt wird, ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen muss und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg kassiert.


Letzte Änderung: 27. November 2007