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03.05.2011: Schulpsychologischer Dienst auch im Nordkreis präsent
Der Schulpsychologische Dienst des Oberbergischen Kreises hat sein Beratungsangebot erweitert und ein Beratungsbüro in den Räumen des Hauses der Familie, Klosterplatz 2 in Wipperfürth eröffnet.
Neue Beratungsstelle im Haus der Familie in Wipperfürth
Oberbergischer Kreis. Der Schulpsychologische Dienst des Oberbergischen Kreises hat sein Beratungsangebot erweitert und ein Beratungsbüro in den Räumen des Hauses der Familie, Klosterplatz 2 in Wipperfürth eröffnet. "Mit dieser dezentralen Einrichtung kommen wir auch dem Wunsch der Kommunen nach. Für Hilfesuchende im Nordkreis ist der Schulpsychologische Dienst, mit seinen Angeboten, jetzt einfacher zu erreichen", sagt der Sozialdezernent des Oberbergischen Kreises, Dr. Jorg Nürmberger.
Einmal wöchentlich, dienstags, steht Diplom-Psychologe Bernd Christ ab sofort für Beratungen von Kindern und Familien bereit: "Ich freue mich, dass die Familien aus dem Nordkreis damit einen leichteren Zugang zu unserem Beratungsangebot haben". Damit soll auch der Kontakt zu den Lehrkräften und Schulen des Nordkreises intensiviert werden. Die Beratungen finden nach Terminabsprache durch das Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes in Gummersbach, Hindenburgstraße 24, statt: Telefon 02261 88-4060 (Mo. - Fr. 08:30 bis 11:30 Uhr).
Der Schulpsychologische Dienst ist eine unabhängige Beratungsstelle. Der Zugang zur Beratung ist freiwillig und für die Ratsuchenden kostenlos.
Bernd Christ vom Schulpsycholischen Dienst freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit Thomas Dörmbach, Leiter "Haus der Familie", Wipperfürth (Foto: OBK)
Beraten werden zum Einen, im Rahmen der Einzelfallhilfe, Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter sowie deren Familien und Lehrkräfte. Ziel ist es, die bestmögliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, der individuellen Begabungen sowie der Persönlichkeit zu unterstützen.
Zusätzlich bietet der Schulpsychologische Dienst Beratung für Schulen und Lehrkräfte aller Schulformen an. Diese kann z.B. in Form von Fortbildungsangeboten, in (Einzel-)Supervision oder in der Unterstützung von Gewaltpräventionsprojekten oder der Krisenprävention geschehen.
Weitere Informationen zum Schulpsychologischen Dienst unter www.obk.de -> Schule und Bildung -> Schule -> Schulpsychologischer DIenst
Letzte Änderung: 3. Mai 2011