12.06.2012: Zu keiner Zeit Schweinepest bei Wildschweinen im Oberbergischen Kreis - Jetzt Aufhebung des gefährdeten Bezirks

Alle bisher angeordneten Maßnahmen zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen werden aufgehoben. Das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises wird zum Überwachungsgebiet erklärt.

Oberbergischer Kreis. Nachdem im seit drei Jahren in den Nachbarkreisen kein Fall von Schweinepest bei Wildschweinen mehr aufgetreten ist, wird der durch das dortige Seuchengeschehen auch für den Oberbergischen Kreis eingerichtete wildschweinpestgefährdete Bezirk mit Zustimmung der EU aufgehoben. Wie der Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises Herr Dr. Christian Dickschen mitteilt, wird das ganze Kreisgebiet ab sofort den Status Überwachungsgebiet erhalten. In dem Überwachungsgebiet müssen alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine weiterhin auf das Virus der klassischen Schweinepest untersucht werden. Laut Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises, entfällt die Verpflichtung für die Jäger, erlegte Wildschweine in Sammelstellen zu verbringen und bis zum Erhalt des Untersuchungsergebnisses dort zu belassen ebenso wie die Stallpflicht und die Transportbeschränkungen für die Hausschweine. Hausschweine dürfen ab sofort wieder im Freien gehalten werden, dafür ist allerdings eine Genehmigung des Veterinäramtes einzuholen, so Dr. Kohler. Jäger brauchen die Schweinepest-Untersuchungsergebnisse nicht mehr abzuwarten; nach Abschluss der Trichinenuntersuchung können die Tierkörper sofort verwertet werden. Als Wildschweinepestproben im Überwachungsgebiet müssen wie in den vergangenen Jahren Blut- und Organproben entnommen und zusammen mit den Trichinenproben im Veterinäramt abgegeben werden. Damit die Jäger aus den entfernteren Revieren nicht jedes Mal nach Gummersbach fahren müssen, können die Proben auch zu den vom Kreis bestellten Fleischbeschautierärzten gebracht werden.

Mit dem ersten Auftreten eines erkrankten Wildschweins in Rösrath im Februar des Jahres 2009 wurde der gesamte Oberbergische Kreis zum gefährdeten Bezirk erklärt. Für Jäger und Schweine haltende Landwirte wurden für die vergangenen 3 Jahre erhebliche Auflagen verhängt, um eine Verbreitung von Schweinepestvirus in der Wildschweinepopulation und ein Eintrag in die Hausschweinebestände zu verhindern. Hausschweine mussten aufgestallt werden. Das Verbringen von Schweinen war nur mit Genehmigung und Untersuchung erlaubt. Viele Landwirte haben in dieser Zeit die Schweinehaltung aufgegeben, weiß Dr. Kohler. Alle erlegten Wildschweine mussten auf Wildschweinepest untersucht werden, die Tierkörper wurden bis zum Abschluss der Untersuchung in den vier vom Oberbergischen Kreis eingerichteten Wildsammelstellen beschlagnahmt. Weiterhin wurden die Wildschweine in den letzten drei Jahren an 20 Terminen über aufwändige Köderauslagen in den Revieren geimpft, die letzte Impfung erfolgte im März 2012. Insgesamt wurden im Oberbergischen Kreis ca. 220 000 Köder ausgelegt. Die Impfung der Wildschweine war erfolgreich, mehr als die Hälfte der Population wurde nachweislich immunisiert. Dabei arbeiteten Kreis und Jägerschaft ausgezeichnet zu-sammen. Allen Beteiligten muss ein großes Lob ausgesprochen werden, sagte Dr. Dickschen. Durch den engagierten Einsatz der Mitarbeiter des Veterinäramtes und der Jäger konnte die Wildschweinepest wirksam eingedämmt werden. Im gesamten Zeitraum gelangten über 3000 Schweine zur Untersuchung (3130 bis 05.06.2012) auf Schweinepest, alle mit negativem Ergebnis.
 



Letzte Änderung: 12. Juni 2012