09.05.2014: Die Gleichstellungsbeauftragte des Oberbergischen Kreises: "Noch kein Verfahren zur Mütterrente bekannt!"

Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Anrechnung der Zeiten nur aufgrund eines Antrags erfolgt, sind in letzter Zeit bereits Muster für formlose Anträge und ein erläuterndes Beiblatt im Umlauf

Oberbergischer Kreis. Die Mütterrente ist nicht nur im Bundestag ein großes Diskussionsthema, sondern auch bei den Müttern im Oberbergischen Kreis. Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Anrechnung der Zeiten nur aufgrund eines Antrags erfolgt, sind in letzter Zeit Muster für formlose Anträge und ein erläuterndes Beiblatt im Umlauf.
Ursprung dieser Schriftstücke soll die Gleichstellungsstelle des Oberbergischen Kreises, Frau Sabine Steller, sein.

Sabine Steller erklärt dazu: „Diese Schreiben sind weder von mir, noch aus der Gleichstellungsstelle des Oberbergischen Kreises. Da die Diskussion um die Ausgestaltung der sogenannten Mütterrente meines Wissens noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, ist eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt wenig hilfreich. Mein jetziger Kenntnisstand ist, dass es nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt eines Antrags bedürfen wird und ansonsten eine antragsfreie Nachberechnung erfolgen soll. Sobald das Gesetz rechtskräftig beschlossen ist, werden mit Sicherheit genauere Informationen sehr kurzfristig in Funk, Fernsehen und Presse zu finden sein. Bleiben diese Informationen wider Erwarten aus, muss über weitergehende Hilfestellungen nachgedacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch aus meiner Sicht verfrüht.“



Letzte Änderung: 9. Mai 2014