04.05.2018: Kreis informiert über Schwimmbadreinigung und Gewässerschutz

Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises weist auf sachgemäße Entsorgung von Abwässern privater Schwimmbäder hin

Oberbergischer Kreis. Die Badesaison beginnt. Für Eigentümer mit eigenem kleinem Schwimmbecken bedeutet das: vor dem Badespaß muss häufig eine Grundreinigung des Schwimmbeckens durchgeführt werden. Dabei wird das alte Wasser abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt . Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises warnt: es droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche oder Teiche gelangen, oder über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in Oberflächengewässer fließen.
Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Doch nicht nur die Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht zugrunde.
Wird der Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, da solch ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Das Umweltamt der Oberbergischen Kreises appeliert deshalb, die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung zu entsorgen.

Vor dem Badespaß sollten Besitzer von privaten Schwimmbecken und Pools die sachgemäße Entsorgung des Schwimmbad-Abwassers beachten. (Foto: OBK)
Vor dem Badespaß sollten Besitzer von privaten Schwimmbecken und Pools die sachgemäße Entsorgung des Schwimmbad-Abwassers beachten. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 4. Mai 2018