20.06.2018: Straßenverkehrsamt gibt Hinweise zur Terminvergabe

Seit dem 18. Juni 2018 vergibt die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes für beinahe alle Anliegen Termine. Das Straßenverkehrsamt bittet Kundinnen und Kunden, nicht benötigte Termine selbstständig online zu löschen

Oberbergischer Kreis. Seit gestern gibt die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes keine Wartemarken mehr aus. Für beinahe alle Zulassungsanliegen werden ab sofort ausschließlich Termine vergeben. Termine können online unter www.obk.de/sva oder an Buchungsterminals in der Hauptstelle Gummersbach sowie den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl bis zu 14 Tage im Voraus gebucht werden. Aktuell sind für die nächsten zwei Wochen nur noch wenige Termine frei. Wenige zusätzliche Termine werden täglich morgens entsprechend der tatsächlichen Kapazitäten freigegeben.

In diesem Zusammenhang bittet das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises Bürgerinnen und Bürger darum, nicht benötigte Termine zu stornieren. Wurden beispielsweise für ein Anliegen mehrere Termine reserviert oder ist ein Termin nicht einzuhalten, kann die Buchung unter www.obk.de/sva selbstständig gelöscht werden. Die freigewordenen Kapazitäten werden dann wieder neu vergeben.

Das Straßenverkehrsamt weist noch einmal darauf hin, dass für die Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kein Termin benötigt wird. "Bitte melden Sie sich mit der erforderlichen Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Kennzeichen mit Plaketten persönlich an der Ausgabe in einer unserer Zulassungsstellen," erklärt Amtsleiter Ulrich Stahl. Auch für Änderungen der Anschrift (innerhalb des Kreisgebietes) sowie Namensänderungen sind keine Terminbuchung mehr erforderlich.

Die Terminvergabe richtet sich ausschließlich an Privatkundinnen und  -kunden. Zulassungsdienste und Händler sind von der Systemumstellung nicht betroffen.

Nicht benötigte Termine können unter www.obk.de/sva gelöscht werden. (Foto: OBK)
Nicht benötigte Termine können unter www.obk.de/sva gelöscht werden. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 20. Juni 2018