24.04.2020: Mund-Nase-Bedeckung bei Besuch in der Kreisverwaltung Pflicht

Besucherinnen und Besucher der Dienststellen sind ab Montag (27. April 2020) zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert.

Oberbergischer Kreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Rechtsverordnung angekündigt, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr vorschreibt. Die neue Regelung soll laut einer Pressemitteilung des Ministeriums ab Montag, 27. April 2020, gelten. Ziel ist die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus nach Lockerung der ergriffenen Maßnahmen.

Die Kreisverwaltung unterliegt nach dem Wortlaut der Pressemitteilung des Ministeriums nicht dem Anwendungsbereich der Vorschriften, die im Einzelnen noch nicht bekannt sind. Der Oberbergische Kreis hat sich dennoch dazu entschlossen, ab Montag (27. April 2020) für den Besuch in den Dienststellen der Kreisverwaltung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auszusprechen.

Soweit verfügbar stellt der Oberbergische Kreis den Besucherinnen und Besuchern in den nächsten Tagen einen Einweg-Mundschutz zur Verfügung. „Perspektivisch sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung verwenden“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden seit den beiden vergangenen Wochen mit wiederverwendbaren Mundschutzen ausgestattet.

Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind weiterhin nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar (siehe Pressemitteilung vom 20. März 2020). In der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach gelten zudem besondere Regelungen für Privatkunden sowie Händler und Zulassungsdienste. Die Nebenstellen des Straßenverkehrsamtes in Waldbröl und Hückeswagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Neben den bekannten Rufnummern ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus

Besucherinnen und Besucher der Dienststellen sind ab Montag (27. April 2020) zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert. (Foto: OBK)
Besucherinnen und Besucher der Dienststellen sind ab Montag (27. April 2020) zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 24. April 2020