Erhebung in Sonderbereichen

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In nicht sensiblen Sonderbereichen wie Internaten, Studentenwohnheimen und Seniorenwohnheimen werden alle Bewohnerinnen und Bewohner befragt. Für diese Einrichtungen sind die Fehler in den Melderegistern besonders hoch. Es werden nur die Daten abgefragt, die die statistischen Ämtern zum Abgleich mit den Melderegistern brauchen. Informationen zur Bildung oder zur Erwerbstätigkeit werden nicht erhoben. Es kann vorkommen, dass die Anschrift eines Wohnheims auch für die Haushaltebefragung zufällig ausgewählt wird. In diesem Fall kommt der umfassende Fragenkatalog zum Einsatz.

Insgesamt 4.941 Bewohnerinnen und Bewohner nicht sensibler Sonderbereiche sind im Oberbergischen Kreis von der Erhebung betroffen.

Der Fragebogen kann unter www.zensus2011.de eingesehen werden.

Bewohnerinnen und Bewohner in sensiblen Sonderbereichen wie Notunterkünften Flüchtlingslagern, psychiatrische Kliniken sowie Gefängnisinsassen erhalten persönlich keinen Fragebogen. Sie werden stellvertretend durch die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen in die Zensuserhebung einbezogen.

Insgesamt 61 Sonderbereiche sind im Oberbergischen Kreis von der Erhebung betroffen.

 



Letzte Änderung: 02. Dezember 2010