Aufsicht

Die Krankenhäuser und Privatkliniken im Oberbergischen Kreis werden regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert.

Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Infektionsschutzgesetz, das Krankenhausgesetz NRW und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Überwacht werden der Betriebsablauf (z.B. die Einhaltung der Hygienevorschriften) und der Personaleinsatz im Hinblick auf Qualifikation und den Tätigkeitsbereich.

Das Ergebnis einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Privatklinik wird von der Ärztekammer Nordrhein beaufsichtigt.
 

Ansprechpartner:

Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax:       02261 88-5300
E-Mail:  amt53@obk.de



Letzte Änderung: 6. Januar 2021