Oberberg Pass

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Wozu dient der Oberberg Pass?

Mit dem Oberberg Pass können Oberbergerinnen und Oberberger in einfacher Form nachweisen, dass Sie bedürftig sind, um Vergünstigungen und Ermäßigungen zu erhalten.

Ein Anspruch auf vergünstigte Leistungen wird mit dem Ausweis nicht begründet.

Jeder öffentliche und private Leistungsanbieter entscheidet selbst, ob er Passinhaberinnen oder Passinhabern Vergünstigungen und Ermäßigungen anbietet.

 

Wer kann einen Oberberg Pass erhalten?

Einen Oberberg Pass erhalten

  • Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt vom Jobcenter Oberberg. 
  • Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
  • Empfänger von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG oder von besonderen Leistungen nach § 2 AsylbLG, bewilligt von den Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis. Ausgeschlossen sind Personen, die nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten.

 

Wo beantrage ich den Oberberg Pass?

Der Antrag auf Ausstellung eines Oberberg PassesPDF-Logowird nach einheitlichem Muster bei den örtlich für die Leistungen zuständigen Stellen gestellt:

Standorte
Jobcenter Oberberg
Örtliche Sozialämter

Bergneustadt

Engelskirchen

Gummersbach

Hückeswagen

Lindlar

Marienheide

Morsbach

Nümbrecht

Radevormwald

Reichshof

Waldbröl

Wiehl

Wipperfürth

Stadt Bergneustadt

Gemeinde Engelskirchen

Stadt Gummersbach

Stadt Hückeswagen

Gemeinde Lindlar

Gemeinde Marienheide

Gemeinde Morsbach

Gemeinde Nümbrecht

Stadt Radevormwald

Gemeinde Reichshof

Stadt Waldbröl

Stadt Wiehl

Stadt Wipperfürth

   

 

Wer stellt den Oberberg Pass aus?

Oberberg Pass

Nachdem das örtliche Jobcenter bzw. das Sozialamt auf dem Antrag den Leistungsbezug bestätigt hat, wird der Antrag an die ausstellende Stelle

Caritasverband
für den Oberbergischen Kreis e.V.
Wilhelmstraße 13
51643 Gummersbach

übersandt.

 

Dort wird der Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.

  • Sie erhalten den Ausweis automatisch per Post zugesandt.
  • Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Der Oberberg Pass wird kostenlos ausgestellt.

Für eine Neuausstellung bei Verlust des Ausweises sind allerdings 2 € zu zahlen.

 

Wie lange ist der Oberberg Pass gültig?

  • Der Oberberg Pass ist in der Regel ein Jahr gültig.
  • Er kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden.
  • Er gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispaier.
  • Eine erneute Antragstellung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

 

Wo erfahre ich, wer vergünstigte Angebote und Leistungen anbietet?

Beim Oberbergischen Kreis wird ein

Verzeichnis der Anbieter

 
von Leistungen für Oberberg Pass Inhaber geführt und regelmäßig aktualisiert.

Das Verzeichnis erhalten Sie auf Wunsch auch bei den Standorten Jobcenter Oberberg und den örtlichen Sozialämtern.

 

An wen wende ich mich, wenn ich in das Verzeichnis der Leistungsanbieter aufgenommen werden möchte?

Sie können sich wenden an:

Caritasverband
für den Oberbergischen Kreis e.V.

Wilhelmstraße 13
51643 Gummersbach
Telefon 02261 600911
Fax 02261 600917
E-Mail markus.augsburger@caritas-oberberg.de 

Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestraße42
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-5036
Fax 02261 88-972-5036
E-Mail amt5011b@obk.de  

 

Wird der Kreis der Anspruchsberechtigten noch erweitert?

Über eine Ausweitung des berechtigten Personenkreises entscheiden der Oberbergische Kreis und die Städte und Gemeinden gemeinsam.

 



Letzte Änderung: 18. September 2024