Jugendförderung / Jugendpflege

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendförderung / Jugendpflege kümmern sich um die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Selbstbewusstsein, Selbständigkeit und soziales Miteinander fördern, zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen und soziale Benachteiligung ausgleichen, das sind Kernziele der Jugendförderung/ Jugendpflege.

Ausführliche Informationen zum Arbeitsfeld der Jugendförderung finden Sie im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des Kreisjugendamtes.

Wir helfen Ihnen im Rahmen der genannten Aufgabenstellungen gerne weiter:
 

  • Blicken Sie da noch durch? Jugendschutz und Medienprävention

  • Ferienspaß: Gibt es Ferienspaßangebote im Oberbergischen Kreis und kann ich dabei mithelfen?  
     
  • Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit
     
  • Jugendarbeitschutzgesetz: Dürfen mein nicht volljähriger Sohn oder meine noch nicht volljährige Tochter arbeiten gehen?
     
  • Jugendförderung:
    • Bekommt mein Verein/ Verband Zuschüsse für die Durchführung einer Jugendfahrt, einer Naherholungsmaßnahme oder einer Bildungsveranstaltung? 
       
    • Gibt es auch Zuschüsse zur Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit? 
       
  • Jugendleiter-Card: Was ist eine Jugendleiter-Card und unter welchen Voraussetzungen kann ich sie beantragen?
     
  • Jugendleiterschulungen/ Auffrischungsveranstaltungen: Wo kann ich mich zum/ als Jugendleiter fortbilden?
     
  • Jugendzentren/offene Türen:  Wo gibt es Jugendzentren/ offene Türen?
     
  • Kinder-und Jugendschutz: Wie lange darf meine Tochter in die Disco? Ab wann darf mein Sohn rauchen? Ist Alkohol für Minderjährige erlaubt? Fragen zum Kinder-und Jugendschutz.
     
  • Streetworker: Welcher Streetworker ist in meinem Wohnort Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene?
     
  • Gibt es in meiner Stadt oder Gemeinde Arbeitskreise und Netzwerke zu unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit, in denen ich als hauptamtliche Fachkraft oder ehrenamtlich engagierte Privatperson mitarbeiten kann?
     
  • Gibt es besondere Angebote in meiner Stadt oder Gemeinde, die mir weiterhelfen können? 
     
  • Hat Inklusion auch eine Bedeutung für die Jugendarbeit?

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

 

für Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar:

Nadine Klees
Telefon 02261 88-5159
Fax 02261 88-972-5159
E-Mail nadine.klees@obk.de   


für Bergneustadt, Nümbrecht, Marienheide:

Festina Gashi
Telefon 02261 88-5192
Fax 02261 88-972-5192
E-Mail festina.gashi@obk.de 

 

für Morsbach, Reichshof, Waldbröl

Jörg P. Brück
Telefon 02261 88-5156
Fax 02261 88-972-5156
E-Mail joerg-peter.brueck@obk.de



 

 

 

 



Letzte Änderung: 23. Januar 2024