Wohnraumförderung

Wohnraumfoerderung
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Der Oberbergische Kreis - Kreisbauamt - berät Sie zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK und ist zugleich Bewilligungsbehörde.

Dies bedeutet: Einen Antrag auf Förderung muss bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen, wird eine Förderzusage erteilt. Aufgrund dieser Förderzusage wird ein Darlehensvertrag mit der NRW.BANK abgeschlossen. Die Bearbeitung der Förderanträge ist gebührenpflichtig.

In der Aufzählung finden sie einige Vorhaben und deren Rechtsgrundlagen für die zinsgünstige Darlehen vergeben werden

  • Neubau oder Neuschaffung im Bestand von preisgebundenen Mietwohnungen
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 2)
  • Gruppenwohnungen
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 6)
  • Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 3)
  • Modernisierung von Wohnraum
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 4)
    • Abbau von Barrieren
    • Verbesserung der Energieeffizienz
    • Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
    • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 7)
  • Studentenwohnheime
    (FRL öff Wohnen NRW 2024 NR. 5)

Rechtsgrundlagen

Beachten Sie die neuen Richtlinien für die Wohnraumförderung 2024
  • *Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
  • *Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
  • *Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (BWB)
  • *Studentenwohnheimbestimmungen (SWB)
     

Die Förderrichtlinien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriumsfür Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Rubrik Wohnraumförderung zum Download.

Bei Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten; bei Mietwohnungen ist die Förderung mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.

Insgesamt gilt, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen sein darf. Bewilligungsschlusstermin ist der 30. November des jeweiligen Förderjahres.

Informationen gibt es außerdem auch auf der Internetseite der NRW.BANK. Dort finden auf der Seite Formulare und Merkblätter die formgebundene Anträge, die Sie für die Antragstellung benötigen.
 

Ihre Ansprechpersonen zum Mietwohnungsbau sowie zu Eigentumsmaßnahmen

Für ein Beratungsgespräch wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Sprechzeiten: 
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
 

Darinka Schrage
Telefon: 02261 88-6534
Fax: 02261 88-6518
E-Mail: darinka.schrage@obk.de
Zimmer: 07-11

Frau Maria Alimoradi
Telefon: 02261 88-6507
Telefax: 02261 88-972-6507
E-Mail: maria.alimoradi@obk.de
Zimmer 05-11

 

 

Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Servicezeit des Kreisbauamtes



Letzte Änderung: 01. September 2024