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Jugendförderung / Jugendpflege
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendförderung / Jugendpflege kümmern sich um die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Selbstbewusstsein, Selbständigkeit und soziales Miteinander fördern, zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen und soziale Benachteiligung ausgleichen, das sind Kernziele der Jugendförderung/ Jugendpflege.
Ausführliche Informationen zum Arbeitsfeld der Jugendförderung finden Sie im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des Kreisjugendamtes.
Wir helfen Ihnen im Rahmen der genannten Aufgabenstellungen gerne weiter:
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Blicken Sie da noch durch? Jugendschutz und Medienprävention
- Ferienspaß (www.obk.de/ferienspass): Gibt es Ferienspaßangebote im Oberbergischen Kreis und kann ich dabei mithelfen?
- Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendarbeitschutzgesetz: Dürfen mein nicht volljähriger Sohn oder meine noch nicht volljährige Tochter arbeiten gehen?
- Jugendförderung:
- Bekommt mein Verein/ Verband Zuschüsse für die Durchführung einer Jugendfahrt, einer Naherholungsmaßnahme oder einer Bildungsveranstaltung?
- Gibt es auch Zuschüsse zur Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit?
- Bekommt mein Verein/ Verband Zuschüsse für die Durchführung einer Jugendfahrt, einer Naherholungsmaßnahme oder einer Bildungsveranstaltung?
- Jugendleiter-Card: Was ist eine Jugendleiter-Card und unter welchen Voraussetzungen kann ich sie beantragen?
- Jugendleiterschulungen/ Auffrischungsveranstaltungen: Wo kann ich mich zum/ als Jugendleiter fortbilden?
- Jugendzentren/offene Türen: Wo gibt es Jugendzentren/ offene Türen?
- (Erzieherischer) Kinder-und Jugendschutz:
- Wie lange darf meine Tochter in die Disco? Ab wann darf mein Sohn rauchen? Ist Alkohol für Minderjährige erlaubt? Fragen zum Kinder-und Jugendschutz.
- Bekomme ich als Träger Mittel für Angebote im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes?
- Streetworker: Welcher Streetworker ist in meinem Wohnort Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene?
- Gibt es in meiner Stadt oder Gemeinde Arbeitskreise und Netzwerke zu unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit, in denen ich als hauptamtliche Fachkraft oder ehrenamtlich engagierte Privatperson mitarbeiten kann?
- Gibt es besondere Angebote in meiner Stadt oder Gemeinde, die mir weiterhelfen können?
- Hat Inklusion auch eine Bedeutung für die Jugendarbeit?
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
Für Bergneustadt, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl:
Jörg Brück
Telefon: 02261 88-5156
Fax: 02261 88-972-5156
E-Mail: joerg-peter.brueck@obk.de
Für Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide:
Claudia Bluhm
Telefon: 02261 88-5192
Fax: 02261 88-972-5192
E-Mail: claudia.bluhm@obk.de
Letzte Änderung: 10. Juli 2024