07.03.2002: Sondersitzung des Kreistages am 07.03.2002

Oberbergischer Kreis. In einer Sondersitzung hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am heutigen Nachmittag mit 28 Stimmen (Landrat und CDU-Kreistagsfraktion) gegen 23 Stimmen (SPD-Kreistagsfraktion und Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zwei Kreistagsmitglieder der FDP und ein Kreistagsmitglied der UWG-Kreistagsfraktion) bei 1 Stimmenthaltung (FDP-Kreistagsmitglied) folgenden Beschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) und der Stadt Leverkusen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung gefasst:

Die Mitglieder des Oberbergischen Kreises in der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) werden ermächtigt, folgenden Beschlussvorschlägen zur interkommunalen Zusammenarbeit des BAV und der Stadt Leverkusen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung zuzustimmen:
  1. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) und die Stadt Leverkusen werden auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft umfassend zusammenarbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Tochtergesellschaften BAV GmbH und AWL GmbH zu einer gemeinsamen Holding verschmolzen.
  2. Am Ergebnis und am Vermögen der gemeinsamen Gesellschaft werden die Stadt Leverkusen und der BAV zu je 50 % beteiligt sein. Für die seitens der Stadt Leverkusen zugunsten von Kreditinstituten eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen wird der neue Gesellschafter BAV in Höhe des hälftigen Betrages Rückbürgschaften erteilen.
  3. Die gemeinsame Gesellschaft wird in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) geführt und den Namen AVEA GmbH & Co. KG (Anlagenbetriebe zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen) tragen. Die Komplementär-GmbH wird den Namen AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH tragen.
  4. Die AVEA KG und die Komplementär-GmbH haben ihren Sitz in Bergisch-Gladbach. Die Prüfung der Standortfrage nach wirtschaftlichen Kriterien ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die AVEA KG wird die Organe Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung erhalten. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 12 Mitgliedern. Sechs Mitglieder vertreten den Gesellschafter BAV: Der Vorsteher, dessen Stellvertreter und vier weitere Vertreter des BAV. Sechs Mitglieder vertreten den Gesellschafter Stadt Leverkusen: Der Oberbürgermeister und ein Dezernent sowie vier weitere Vertreter der Stadt Leverkusen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der AVEA KG sowie dessen Stellvertreter werden als ständige Gäste zu den Gesellschafterversammlungen geladen. Der Aufsichtsrat besteht aus 24 Mitgliedern. Es werden je vier Vertreter von dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis, acht Vertreter von der Stadt Leverkusen und acht weitere Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern der AVEA-Gruppe in den Aufsichtsrat entsandt.
  5. Die Amtszeit aller Gremienmitglieder wird an die kommunale Wahlperiode gebunden. Die Geschäftsführung der AVEA KG wird von der Komplementär-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, wahrgenommen.
  6. Die Organe der Komplementär-GmbH werden die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung sein. Die Gesellschafterversammlung wird personenidentisch mit den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung der AVEA KG besetzt. Die GmbH wird zwei Geschäftsführer haben. Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen Geschäftsführer vorzuschlagen. Die jetzigen Geschäftsführer der BAV GmbH, Herr Jochen Leinert, und der AWL GmbH, Herr Rolf Menzel, werden zu Geschäftsführern bestellt. Einem der Geschäftsführer wird die Funktion des Sprechers übertragen.
  7. Als beratendes Gremium der AVEA KG wird ein Kommunalbeirat gebildet. Mitglieder des Kommunalbeirates sind Vertreter der in den beiden Kreistagen und im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jede Fraktion einer der drei Gremien entsendet grundsätzlich einen Vertreter in den Kommunalbeirat. Ab einer Fraktionsstärke von zehn Mitgliedern besteht das Recht, einen zweiten Vertreter und ab einer Fraktionsstärke von 20 Mitgliedern das Recht einen dritten Vertreter zu entsenden. Die Kreistage des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises sowie der Rat der Stadt Leverkusen können darüber hinaus bis zu drei weitere kommunale Vertreter in den Kommunalbeirat entsenden.
  8. Die Organfunktionen der Tochtergesellschaften der AVEA KG werden nach der Verschmelzung von den Geschäftsführern der Komplementär-GmbH der AVEA KG wahrgenommen.
  9. Nach Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahmen nimmt die AVEA KG die Position einer Führungsholding ein. Die angestrebte Beteiligungsstruktur ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
  10. Aus Anlass der Fusion werden keine betriebsbedingten Kündigungen oder Änderungskündigungen erfolgen. Die zum Verschmelzungszeitpunkt erreichten tariflichen Besitzstände werden garantiert. Die Arbeitnehmervertretungen werden durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch an dem Umstrukturierungsprozess beteiligt.
  11. Die Geschäftsführung der BAV GmbH wird beauftragt, in Abstimmung mit dem BAV-Zweckverband die Fusion in der Weise durchzuführen, dass die angestrebte Beteiligungsstruktur verwirklicht wird. Dazu wird sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die dazu dienen, die unter den Ziffern 1 bis 10 genannten Prämissen zu erfüllen. Nach Vorlage der Gutachten zur Unternehmensbewertung und des Verschmelzungsvertrages werden alle weiteren erforderlichen Entscheidungen bis spätestens Juni 2002 getroffen.


Letzte Änderung: 07. März 2002