21.03.2002: Beratungsergebnisse Kreistagssitzung vom 21.03.2002

Oberbergischer Kreis. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2002 folgende Beschlüsse gefasst:  

Zu Top 1:

Beschluss über die Einwendungen der Gemeinde Morsbach vom 09.01.2002 sowie der Stadt Hückeswagen vom 11.01.2002 bzw. 06.02.2002 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2002 und ihrer Anlagen

Der Kreistag beschließt mit 29 Stimmen (CDU-Kreistagsfraktion und Landrat), bei 24 Stimmenthaltungen (SPD-, FDP- und UWG-Kreistagsfraktion sowie Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Einwendungen der Gemeinde Morsbach und der Stadt Hückeswagen werden grundsätzlich zurückgewiesen, wobei ihnen in nachstehenden Positionen auf Grund von Verwaltungsvorschlägen und Fraktionsanträgen entsprochen wird:
  1. Keine Steigerung des allg. Kreisumlagehebesatzes von 30,12%-Punkten auf 33,00%-Punkte (rd. 10% Steigerung) sondern auf 31,88%-Punkten (5,8% Steigerung) (Gemeinde Morsbach).
  2. Wegfall der Zuführung zum Vermögenshaushalt - Abschreibung Rettungsdienst - bei Haushaltsstellen 9150 8691.6, 9150 3091.3 in Höhe von 302.000 € (Stadt Hückeswagen).
  3. Halbierung der Zuführung zum Vermögenshaushalt  - Landespflegegesetz - bei Haushaltsstelle 9150 8694.3, 9150 3094.0 in Höhe von 213.250 € (Stadt Hückeswagen).
  4. Neuorganisation des Kantinenbetriebes mit deutlich verbesserter Kostendeckung wird noch in 2002 angestrebt (Stadt Hückeswagen).
  5. Wegfall der Personaldeckungsreserve bei Haushaltsstelle 9130 4700.9 in Höhe von 150.000 € (Stadt Hückeswagen).

Zu Top 2:

Haushaltssatzung 2002

Der Kreistag beschließt mit 31 Stimmen (CDU- und UWG-Kreistagsfraktion sowie Landrat) gegen 22 Stimmen (SPD- und FDP-Kreistagsfraktion sowie Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), den Entwurf der Haushaltssatzung 2002 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises zum Verwaltungshaushalt und zum Vermögenshaushalt zu beschließen.

Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage beträgt 31,88%-Punkte (Haushaltsplanentwurf = 33,0020%-Punkte). Das Haushaltsvolumen (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) beträgt  200.387.755 Mio. €.

Zu Top 3:

Investitionsprogramm 2001 - 2005

Der Kreistag beschließt einstimmig, bei 3 Stimmenthaltungen (Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2001 - 2005 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der sich aus dem Veränderungsnachweis zum Entwurf der Vermögenshaushalte 2002 bis 2005 ergebenden Veränderungen zu beschließen.

Zu Top 4:

Finanzplanung 2001 - 2005

Hinweis:
Gemäß § 83 Gemeindeordnung ist die Finanzplanung dem Kreistag lediglich vorzulegen; eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Zu Top 5:

Errichtung einer Schule für Kranke

Der Kreistag beschließt einstimmig gemäß § 8 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes die Errichtung einer Schule für Kranke zum Schuljahr 2002/2003.

Zu Top 6:

Änderung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und dem Land Nordrhein-Westfalen über den Verein Biologische Station Oberberg e.V.

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Rahmenvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über den Verein Biologische Station Oberberg e.V. einstimmig zu.

Zu Top 7:

Delegation der Befugnis zum Erlass von Tierseuchenverordnungen auf den Landrat

Der Kreistag beschließt einstimmig:

Die Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Tierseuchenverordnungen wird gem. § 6 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (AG TierSG-NW) vom 04. Juni 1963 (GV.NW S. 203), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.1999 (GV.NW S. 660), auf den Landrat übertragen.

Zu Top 8:

2. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 "Marienheide/ Lieberhausen"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung vom 19.12.2001

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Den Auflagen der Bezirksregierung Köln aus der Genehmigung vom 19.12.2001 zur 2. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 "Marienheide/Lieberhausen" wird beigetreten.

Zu Top 9:

Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten / Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und Beiräten des Oberbergischen Kreises
Umbesetzungen in den Ausschüssen;

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:
  1. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Gesundheit, Feuerschutz und Rettungswesen gewählt.
  2. Anstelle von Frau Roswitha Döring sk.B. (SPD) wird KTM Werner Weller (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen gewählt.
  3. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird Herr Stefan Retzerau sk.B. (SPD) als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Familie gewählt.
  4. Anstelle von KTM Werner Weller (SPD) wird Frau Angelika Banek sk.B. (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Familie gewählt.
  5. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Ursula Mahler (SPD) als Stellvertreterin von KTM Heribert Rohr (SPD) in den Personalausschuss gewählt.
  6. Anstelle von KTM Ursula Mahler (SPD) wird KTM Ulrich Heu (SPD) als Stellvertreter von KTM Ralf Wurth (SPD) in den Personalausschuss  gewählt.
  7. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Ulrich Heu (SPD) als ordentliches Mitglied in den Kreisausschuss gewählt.
  8. Anstelle von KTM Ulrich Heu (SPD) wird KTM Frank Mederlet (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Kreisausschuss gewählt.
  9. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
  10. Anstelle von KTM Horst Enneper (CDU) wird KTM Hans-Jürgen Mitzner (CDU) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Familie gewählt.
  11. Anstelle von KTM Hans-Jürgen Mitzner (CDU) wird KTM Horst Enneper (CDU) als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Familie gewählt.
  12. Anstelle von KTM Horst Enneper (CDU) wird KTM Hans-Jürgen Mitzner (CDU) als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt

Umbesetzungen in den Gremien von Einrichtungen und Institutionen, in denen der Oberbergische Kreis Mitgliedschaftsrechte wahrnimmt
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) der Verbandsversammlung des Aggerverbandes zur Wahl zum stellvertretenden Mitglied des Wasserwirtschaftsausschusses vorgeschlagen.
  2. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Ingeborg Nachfolger (SPD) als beratendes ordentliches Mitglied in die Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land (KAG) entsandt.
  3. Anstelle von KTM Ingeborg Nachfolger (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) als beratendes stellvertretendes Mitglied in die Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land (KAG) entsandt.
  4. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Doris Schuchardt-Kaganietz (SPD) als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln entsandt.
  5. Anstelle von KTM Doris Schuchardt-Kaganietz (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln entsandt.
  6. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Eva Roth-Seefrid (SPD) als stellvertretendes Mitglied in die Vertreterversammlung zur Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis entsandt.
  7. Anstelle von KTM Beate Ruland (SPD) wird KTM Rolf Liebig (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH gewählt.

Zu Top 10:

Anträge
10.1
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.03.2002 "Förderprogramm für die Jägerschaft"

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises wird beauftragt, ein entsprechendes Förderprogramm zu erarbeiten und die erforderlichen Landesmittel für die Jägerschaft zu beantragen."

Folgende Fördermaßnahmen werden vorgeschlagen:
  • Ankauf bestockungsfreier Waldparzellen zur Anlage von Wildäsungsflächen durch die Jagdgenossenschaften. Die Auswahl der Flächen geschieht im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde. (Förderhöhe 80% der Anlagekosten)
  • Förderung der Anlage von Wildäsungsflächen durch die Jagdgenossenschaften. (Förderhöhe 80% der Anlagekosten)
  • Förderung des Ankauf landwirtschaftlicher Nutzflächen in Waldrandlage durch die Jagdgenossenschaften. Auswahl der Flächen nur im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Dienststelle sowie der Unteren Landschaftsbehörde. (Förderhöhe 80% des Kaufpreises)

Der Kreistag stimmt einer Verweisung des Antrages an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen unter Beteiligung des Jagdbeirates einstimmig zu.


Letzte Änderung: 8. März 2007