30.10.2006: Landrat Jobi unterstützt Forderung der NRW-Kommunen:

5,8 Milliarden Euro bundesweit für Unterkunftskosten notwendig

Oberbergischer Kreis. Die nordrhein-westfälischen Kommunen fordern die Bundesregierung auf, ab dem Jahr 2007 deutlich mehr Finanzmittel für die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose bereitzustellen. „Der Bund hat versprochen, dass die Kommunen bundesweit durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Um dieses Versprechen einzuhalten, sind nach soliden Berechnungen von Ländern und Kommunen 5,8 Milliarden Euro erforderlich“, erklärten am Freitag der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Fritz Schramma, der Präsident des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Kubendorff und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Heinz Paus: „Die bisher vom Bund angebotenen rund vier Milliarden Euro reichen hinten und vorne nicht. Wenn dies das letzte Wort des Bundes bleibt, wird die Entlastung der Kommunen um Längen verfehlt.“

„Statt uns zu entlasten, hat der Bund die Kommunen mit den Hartz-Gesetzen belastet“, sagt Oberbergs Landrat Hagen Jobi. Den Oberbergischen Kreis belasten die Kosten für Hartz-IV-Empfänger im Haushalt 2006 mit 6,4 Millionen Euro. „Auch für die Folgejahre werden wir jährlich einen Fehlbetrag von 6,4 Millionen Euro verbuchen müssen“, so der Landrat. „Der Bund muss dafür sorgen, dass die Kommunen wenigstens eine schwarze Null unter die Hartz-IV-Bilanz schreiben können.“

Die Städte, Kreise und Gemeinden würdigten die Haltung von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. „Das Land NRW ist hier für uns ein wichtiger Partner, weil es sich hinter die Forderungen der Kommunen gestellt hat“, so die Chefs der drei kommunalen Spitzenverbände.

Die 5,8 Milliarden Euro seien keine gegriffene Zahl, sondern orientierten sich an den tatsächlichen Gegebenheiten. Der Bund setze die Entlastung der Kommunen durch die weggefallene Sozialhilfe für Erwerbsfähige um zwei Milliarden Euro zu hoch an. Er rechne keine reale, sondern fiktive Entlastung der Kommunen vor, indem er ihnen heutige Bezieher von Arbeitslosengeld II zuschreibe, die im alten Recht gar keine Sozialhilfeempfänger waren.

„Der Bund muss jetzt einlenken“, erklärten Schramma, Kubendorff und Paus. Denn selbst die von den Ländern genannte mögliche Kompromisslinie bei 4,7 Milliarden Euro Bundesbeteiligung wäre für die Kommunen schmerzhaft: „Die volle Entlastung der Kommunen ist damit auch nicht zu erreichen.“



Letzte Änderung: 30. Oktober 2006