Kreis entlastet Kommunen durch zusätzlichen Vollziehungsbeamten

Beim Oberbergischen Kreis werden jährlich rund 12.000 Mahnverfahren eingeleitet. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten betrug der Stand der offenen Forderungen zum Jahresende 2010 rund 700.000 €. Angesichts dieser Zahlen hat der Landrat dem Kreistag vorgeschlagen, einen zusätzlichen Vollziehungsbeamten einzustellen.



Oberbergischer Kreis. Beim Oberbergischen Kreis werden jährlich rund 12 000 Mahnverfahren eingeleitet. In rund 7 500 Fällen pro Jahr werden die Forderungen selbst nach mehreren Mahnungen nicht beglichen und gehen in die Vollstreckung. Von diesen Fällen werden rund 1 600 Fälle vom eigenen Vollziehungsbeamten des Oberbergischen Kreises weiter verfolgt, die übrigen Fälle gehen im Wege der Amtshilfe an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort des jeweiligen Schuldners. Im Jahr 2010 konnte der Vollziehungsbeamte des Oberbergischen Kreises in 1 300 Fällen rund 200.000 € an offenen Forderungen vollstrecken. Die Kosten der Vollstreckung werden dem Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung auferlegt.

Im Rahmen der Vollstreckung wird auch vor der Pfändung von Fahrzeugen oder verwertbaren Gegenständen, wie z.B. elektronischen Spielzeugen, Hifi-Anlagen, Digitalkameras etc., nicht zurückgeschreckt. Im Extremfall, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Schuldner der Vollstreckung entzieht, kann sich der Vollziehungsbeamte mit richterlichem Beschluss Zugang zur Wohnung verschaffen, um diese nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen.

Die Erfahrungen zeigen, dass konsequente Vollstreckungsmaßnahmen in vielen Fällen zu einer Verbesserung der Zahlungsmoral führen und Schuldner es im Wiederholungsfall nicht mehr auf eine Vollstreckung ankommen lassen.

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten betrug der Stand der offenen Forderungen zum Jahresende 2010 rund 700.000 €. Angesichts dieser Zahlen hat der Landrat dem Kreistag vorgeschlagen, einen zusätzlichen Vollziehungsbeamten einzustellen. Hierdurch werden auch die kreisangehörigen Kommunen in doppelter Hinsicht entlastet. Zum einem verringert sich die Zahl der Amtshilfeersuchen, die die Kommunen für den Kreis erledigen müssen, zum anderen können Forderungsausfälle vermieden werden, die sonst über die Kreisumlage finanziert werden müssten.

 



Letzte Änderung: 22. Februar 2011