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11.08.2014: 99 Kinder musste das Kreisjugendamt im Jahr 2013 schützen
99 Fälle stuften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr als so alarmierend und schwerwiegend ein, dass sie die Kinder und Jugendlichen in Obhut nehmen mussten
Oberbergischer Kreis. Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42.100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. In 99 Fällen musste das Jugendamt des Oberbergischen Kreises die Notbremse ziehen und ein Kind aus einer Familie nehmen: „Kinder von ihren Eltern zu trennen, ist immer das äußerste Mittel“, sagt Annemarie Jacob- Ogbukadike, Pädagogische Leiterin des Kreisjugendamtes. Leicht fällt ihr dieser Schritt nie. Dabei hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.
368 Hinweise bekam das Kreisjugendamt im vergangenen Jahr auf mögliche kindeswohlgefährdende Umstände. Es waren Nachbarn, Bekannte, Kinderärzte, Poizei, Schulen und Kindertagesstätten, die aufmerksam waren und das Jugendamt auf den Plan riefen. Viele Kinder und Jugendliche meldeten sich allerdings auch selbst.
Das Kreisjugendamt kümmert sich um jeden einzelnen Fall. 99 Fälle stuften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr als so alarmierend und schwerwiegend ein, dass sie die Kinder und Jugendlichen in Obhut nehmen mussten – vorübergehend jedenfalls, um sie zu schützen. In solchen Fällen bestehen für Kinder und Jugendliche akute Gefahren.
Die rechtliche Lage
Auf Grundlage des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
In diesen Fällen ist die Inobhutnahme häufig der letzte Ausweg – der „Rettungsring“, den das Jugendamt werfen muss. Eine solche Entscheidung fällt immer erst nach einer Beratung im Team und auch nicht am Schreibtisch. „Wir gehen raus und machen Hausbesuche. Schließlich müssen wir uns ein genaues Bild verschaffen“, sagt Annemarie Jacob- Ogbukadike, Pädagogische Leiterin des Kreisjugendamtes.
Wenn es darum geht, das ein Kind von seiner Familie getrennt werden muss, um es zu schützen, dann geschieht dies in Einzelfällen notfalls auch gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten. „Dabei schalten wir allerdings immer das Familiengericht mit ein. Das hat dann das letzte Wort und entscheidet, was für das Wohl des Kindes richtig und notwendig ist“, sagt Annemarie Jacob- Ogbukadike.
Hilfen für Familien
In der Regel geht es auch nach der Inobhutnahme darum, die Familie darin zu unterstützen zeitnah Lebensbedingungen zu schaffen, in denen das Kindeswohl wieder sichergestellt ist.
Für Kinder und Jugendliche, für die eine Rückkehr in ihre Familie vorerst nicht in Betracht kommt, sucht das Kreisjugendamt dann eine geeignete Unterbringung – zum Beispiel eine Pflegefamilie oder eine passgenaue Jugendhilfeeinrichtung.
Dies bedeutet neben neuen Startchancen für das Kind aber auch, es aus seinem sozialen Umfeld herauszuholen. Aus diesem Grund setzt das Jugendamt des Oberbergischen Kreises auf Prävention. Es bietet eine Fülle von Hilfen für belastete Familien an, um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. Krisenmanagement – bevor es knallt und die Situation eskaliert, heißt die Lösung. Denn: „Jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr gut aufgehoben ist, ist ein Kind zu viel. Und immer steckt eine menschliche Tragödie dahinter“, so Annemarie Jacob- Ogbukadike. Und die gilt es zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie im Interent auf der Startseite des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises (Kinder, Jugend & Familie) unter www.obk.de.
Letzte Änderung: 11. August 2014