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06.06.2016: Güllekataster: Kreis nimmt Lagerstätten unter die Lupe
Der Oberbergische Kreis erstellt ein Güllekataster in dem Güllelagerstätten im Kreisgebiet erfasst werden. Das Kreisumweltamt kontrolliert derzeit die ersten landwirtschaftlichen Betriebe
Oberbergischer Kreis. Bei der Güllekatastrophe im März 2015 sind rund 1,7 Millionen Liter Gülle von einem Bauernhof in Halver (Märksicher Kreis) in die Neyetalsperre gelangt. Um solche Unfälle künftig zu vermeiden, begann der Oberbergische Kreis im Herbst 2015 in Kooperation mit dem Rheinisch Bergischen Kreis damit, ein Güllekataster zu erstellen. Darin wurden unter anderem die Standortkriterien und die Größe der einzelnen Güllelagerstätten erfasst
Nach der schriftlichen Ersterfassung und Risikobewertung begann jetzt die örtliche Kontrolle der ersten 32 landwirtschaftlichen Betriebe. Sie befinden sich in Wasserschutzgebieten oberbergischer Trinkwassertalsperren und in der Nähe zu Gewässern. Im nächsten Schritt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe in den Zuständigkeitsbereichen der beiden Kreise erfasst und regelmäßig kontrolliert. Die Abkehr von der anlassbezogenen hin zur regelmäßigen Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe ist ein auf Dauer angelegter Prozess, wie Rolf Bruchhaus vom Umweltamt des Oberbergischen Kreises bei einem Ortstermin in Hückeswagen berichtet. Gemeinsam mit Kollegin Anke Schmitz nahm er den Hof von Milchbauer Michael Hochstein unter die Lupe.
Der Güllebehälter auf dem Hof, die Unterflurlagerung unter der Stallung und das neue Fahrsilolager standen auf dem Prüfstein. „Alle Jauche-, Gülle- und Sickersaftanlagen, die wir für die Erstellung des Güllekatasters überprüfen, beurteilen wir mit Blick auf die wasserwirtschaftlichen Bestimmungen“, erklärte Rolf Bruchhaus. Das risikobasierte Überwachungskonzept des Oberbergischen Kreises berücksichtigt und bewertet die verschiedenen Risikokriterien, wie beispielsweise die Zone des Wasserschutzgebietes, die Größe der Anlage oder den Abstand zum Gewässer. Das Konzept führt zu einer Risikobewertung und Priorisierung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Beim ersten Beratungstermin spricht das Kreisumweltamt individuelle Empfehlungen aus, die sich an den rechtlichen Vorgaben orientieren. Mögliche Gefährdungspotenziale werden dabei immer mit einbezogen. Wenn größere Veränderungen notwendig sind, wird ein Sanierungsplan der durchzuführenden Arbeiten aufgestellt.
Beim Ortstermin in Hückeswagen konnten keine Mängel festgestellt werden. Landwirt Michael Hochstein hat in den vergangenen Jahren in die Erneuerung seiner Anlagen investiert. „Bisher konnten wir auf keinem der kontrollierten Höfe gravierende Verstöße feststellen. Die Landwirte sind sich der Gefahr bewusst und haben schon vor der Güllekatastrophe viel für die Sicherheit ihrer Anlagen getan“, weiß Rolf Bruchhaus.
Auch Umweltdezernent Dr. Christian Dickschen zeigt sich erfreut über die Kooperationsbereitschaft der bisher überprüften landwirtschaftlichen Betriebe: "Trotz immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen für Milchviehbetriebe wollen sie die umweltrechtlich notwendigen Anpassungsmaßnahmen an ihren Gülle- und Jauchelagerstätten in den einvernehmlich mit der unteren Wasserbehörde vereinbarten Sanierungsfristen umsetzen".
Letzte Änderung: 06. Juni 2016