10.06.2021: Kreis führt Schuleingangsuntersuchungen weiterhin unter Pandemiebedingungen durch

Schulamt und Gesundheitsamt arbeiten eng zusammen

Oberbergischer Kreis. In der Corona-Pandemie konnten die Schuleingangsuntersuchungen nur eingeschränkt durchgeführt werden. Weil die Situation für die Kinder in der Corona-Pandemie ohnehin belastend ist, hat sich der Oberbergische Kreis für ein Verfahren entschieden, bei dem in der Regel auf eine Präsenzuntersuchung verzichtet wird.

"Kein Kind geht verloren" - da sind sich Schulamtsdirektorin Gabriele Zimmermann und Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamts einig - "nur weil es notwendige Veränderungen im bisher gewohnten Verfahren aufgrund der Coronakrise gibt. Alle Kinder werden begleitet, unterstützt und gefördert, denn die Schuleingangsuntersuchung ist nicht die Stunde Null im Leben eines Kindes. Es liegen vielfältige Informationen aus unterschiedlichen Zusammenhängen schon vor und auch mit der Einschulung endet nicht die gute und geschätzte Kooperation der Systeme Gesundheitsamt und Schule. Man ist auch über dieses Verfahren hinaus im Austausch und berät über die notwendigen Förderschritte."

Mit Begutachtung der Kinder bei der Einschulung, muss die Schulleitung vielfältige Aspekte bedenken, überprüfen und evtl. verschiedene Maßnahmen einleiten, die der richtigen schulischen Begleitung des Kindes dienen. "Dies sind zum Beispiel die Erkennung von erhöhten oder auch hohen Förderbedarfen und die Überprüfung des richtigen Förderortes für das Kind. Falls Eltern beantragt haben, den Schulbesuch zurückzustellen, muss auch darüber entschieden werden, - dies ist jedoch als absolute Ausnahme zu sehen, denn hier wurde die Schuleingangsphase eingerichtet, die es den Kindern ermöglicht in einem zusätzlichen Schulbesuchsjahr durch geeignete Förderung Entwicklungsverzögerungen aufzuholen", sagt Schulamtsdirektorin Gabriele Zimmermann.

Gesundheitsamt unterstützt die Schulleitungen

Für die richtige Entscheidungsfindung  werden die Schulleitungen durch das Gesundheitsamt unterstützt, welches den Grundschulen ein schulärztliches Gutachten vorlegt. "Neben dem schulärztlichen Gutachten erhält die Schule über die Eltern und/oder den Kindergarten eventuell weitere Gutachten und Berichte als weitere Infoquellen", ergänzt Gabriele Zimmermann.

Normalerweise werden jährlich im Oberbergischen Kreis 2.600 bis 2.700 Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung umfasst einen Hör- und Sehtest, eine körperliche Untersuchung, die Beurteilung der Grob- und Feinmotorik, die sprachliche Entwicklung sowie die kognitive Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem erfolgt eine Impfberatung.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises gibt keine Maßnahmen vor, sondern trifft medizinische Aussagen und unterstützt die Grundschulen in deren Entscheidungsfindung.

Aufwendiges Verfahren und vielfältige Zusammenarbeit zur Förderung von Kindern

Das Prozedere wurde mit dem Landeszentrum Gesundheit NRW abgeklärt und entspricht der Erlasslage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die gemeldeten Familien wurden angeschrieben mit der Bitte, die bereits vorhandenen Unterlagen zum Förderbedarf, zu bereits laufenden Therapien sowie das Untersuchungsheft und den Impfausweis in Kopie zuzuschicken. Außerdem erhielten die Familien einen Fragebogen, damit das Gesundheitsamt in die Begutachtung die Erfahrungen aus der KiTa miteinbeziehen können. Denn es geht nicht darum, allein die körperlichen Auffälligkeiten, sondern auch die sozial- emotionale Entwicklung des einzelnen Kindes beurteilen zu können.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass in der Corona-Pandemie eine Beurteilung stattgefunden hat, durch eine aufwändiges Befragungs- und Rückversicherungssystem mit Anamnesebögen, Einsicht aller Unterlagen und telefonischer Befragung. "Es handelt sich also nicht um eine reine Beurteilung nach Aktenlage, sondern um eine ärztlich geleitete Anamneseerhebung und Beurteilung, die letztlich dazu geführt hat, einige Kinder auch noch im laufenden Prozess bis zum Ende der Sommerferien und darüber hinaus bis ins erste Schuljahr in Präsenz zu untersuchen. Daher wird auch innerhalb des schulärztlichen Dienstes nochmal die personelle Ressource gestärkt werden und auch hier eine weitere Modernisierung z.B. durch eine Digitalisierung des Dienstes stattfinden", sagt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Kaija Elvermann.

Begutachtungen im Rahmen der AO-SF-Verfahren 

Bei diesem Verfahren  (A usbildungs O rdnung S onderpädagogischer F örderung) wird überprüft und festgestellt, ob ein Kind eine besondere Förderung und Unterstützung erhalten kann, wenn es beispielsweise beim Lernen, im sozialen Miteinander Schwierigkeiten hat, oder in anderen Bereichen der Entwicklung (körperlich-motorisch, geistige Entwicklung, Hören, Sprache oder Sehen) eingeschränkt ist. Die Begutachtungen im Rahmen dieser AO-SF-Verfahren sind abgeschlossen

 Die Begutachtungen der Zurückstellungen und der Kinder mit einem vermuteten Förderbedarf wird gerade durchgeführt. Es sind insgesamt ca. 550 Kinder gemeldet worden, >60% der Begutachtungen sind bereits erfolgt. Die Eltern und die Schulen erhalten dann entsprechende Rückmeldungen aus dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Das Gesundheitsamt nimmt ab Montag, 21. Juni 2021 wieder Präsenztermine wahr und bereitet für den Juli den gewohnten Turnus der Kapazitäten, wie Gesundheitszeugnisse/Belehrungen und Sprechstunden vor.



Letzte Änderung: 10. Juni 2021