16.12.2021: Geflügelpest – Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ruft zu erhöhter Vorsicht auf

Tierseuche ist auch in NRW angekommen

Oberbergischer Kreis. Der Herbstzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen und viele Zugvögel sind in ihren Winterquartieren. Viele Wildvögel sind mit Aviärer Influenza, dem Erreger der Geflügelpest, infiziert. Die Wildvögel verbreiten das Virus und stellen eine Gefahr für das Hausgeflügel vieler Arten dar. Die Geflügelpest ist sehr ansteckend und kann beim Hausgeflügel zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu massenhaften Todesfällen führen. Im Herbst und Winter begünstigen die niedrigen Temperaturen das Überleben der Geflügelpestviren und führen in der kalten Jahreszeit zu sich schnell ausbreitenden Seuchenzügen, die sich meist im Frühjahr wieder abschwächen.

Bisher gibt es laut dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) keine Hinweise, dass die zirkulierenden Geflügelpestviren eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besitzen.

Der erste Fall im aktuellen Seuchengeschehen dieses Herbstes in einem Hausgeflügelbestand in Deutschland wurde im Oktober 2021 in einem Gänsemastbetrieb in Schleswig-Holstein festgestellt. Durch Wanderbewegungen der Wildvögel auf der Suche nach den besten Rastplätzen breitet sich die Krankheit rasant aus. Inzwischen sind schon 29 Betriebe in mehreren Bundesländern betroffen. In Nordrhein-Westfalen gibt es in den Kreisen Soest und Paderborn acht betroffene Betriebe, in denen die Tiere im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet werden mussten. In diesen Kreisen wurde eine Aufstallungspflicht für jegliches Geflügel angeordnet. Geflügelverkauf im Reisegewerbe ist seit dem dortigen Auftreten in NRW verboten. Im benachbarten Rheinland-Pfalz wurden mehrere verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet und ebenfalls eine Aufstallung des Hausgeflügels angeordnet.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist auf das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus hin. (Foto: OBK)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist auf das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus hin. (Foto: OBK)

Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus ist auch für Geflügelhaltungen im Oberbergischen Kreis hoch. Die Entwicklung der Lage wird genau beobachtet und bei einer weiteren Ausbreitung innerhalb NRWs kann als weitere Vorsichtsmaßnahme eine generelle Aufstallungspflicht zum Schutz der Hausgeflügelbestände nicht ausgeschlossen werden.

Geflügelhaltungen sollten schon jetzt Maßnahmen treffen, um ihre Vögel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Dafür müssen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. So sollte Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere verwendet werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.

Es wird eindringlich darauf hingewiesen, jede Geflügelhaltung dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu melden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden. Werden an einem Ort gehäuft tote Vögel aufgefunden, sollte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter der Telefonnummer 02261 88-3903 benachrichtigt werden.

Das Veterinäramt empfiehlt jedem Geflügelhalter zu prüfen, ob er seine Tiere bereits jetzt aufstallen oder zumindest den Auslauf oben abdecken und seitlich mit Netzen singvogeldicht verschließen kann, um das Risiko des Viruseintrags über Wildvögel zu verringern.



Letzte Änderung: 16. Dezember 2021