19.08.2022: Tempo-Limit als Lärmschutz

Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen in Marienheide-Kalsbach die Lärmbelastung senken

Oberbergischer Kreis. Im September 2021 hat eine Anwohnerin von Kalsbach auf die Lärmkartierung des Umweltbundesamtes verwiesen, wonach ihr Wohnort durch den Straßenverkehr auf der stark frequentierten B256 lärmbelastet sei und forderte Maßnahmen zum Lärmschutz.

Straßen NRW veranlasste daraufhin auf Bitten des Oberbergischen Kreises die im Verfahren vorgeschriebene Lärmberechnung, die nun im Juni 2022 vorgelegt wurde.

Diese Schalltechnische Untersuchung eines Ingenieurbüros aus Vallendar bestätigte anschaulich, dass „im Ergebnis … entlang der gesamten Ortsdurchfahrt bis auf zwei Gebäude im ausgewiesenen Gewerbegebiet … die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden.“ Die Überschreitungen betragen demnach im Tageszeitraum bis zu 5 dB(A), im Nachtzeitraum bis zu 8 dB(A).“

In der Spitze konnten Fassadenbelastungen von 71 db(A) am Tag und 64 db(A) in der Nacht nachgewiesen werden. Es bestand somit zwingender Handlungsbedarf, da die entsprechenden Auslösewerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) deutlich überschritten wurden.

In einem Abstimmungsgespräch der beteiligten Stellen (Oberbergischer Kreis, Kreispolizeibehörde und Landesbetrieb Straßenbau NRW) wurden die verschiedenen Möglichkeiten zur Erreichung einer Lärmreduzierung besprochen.

Da eine Verlagerung lärmintensiver Verkehre nicht möglich ist und der Einbau von so genanntem Flüsterasphalt nicht kurzfristig zur realisieren ist, blieb nur noch die Möglichkeit, durch Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auch die Lärmbelastung zu vermindern.

Dementsprechend wird nun im belasteten Bereich der geschlossenen Ortschaft Kalsbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und außerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 50 km/h gesenkt werden. Um eine möglichst hohe Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu erreichen wird die Beschilderung den Zusatz „Lärmschutz“ erhalten.

Die hiermit einhergehenden Auswirkungen auf den überörtlichen Verkehr der B256 erscheinen aufgrund der gering verlängerten Fahrzeiten vertretbar. Die geringfügig längere Fahrzeit für die rund 850 m lange betroffene Strecke erscheint vor dem Hintergrund des Nutzens für die Anwohner zumutbar und stellt keine unzumutbare Härte für den Durchgangsverkehr dar.

Das Straßennetz in der Umgebung von Kalsbach lässt – wie bereits dargelegt - auch keine Umleitung der belastenden Verkehre zu. Es besteht daher auch nicht die Gefahr, dass es nach Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu belastenden Ausweichverkehren kommt.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme wird darüber hinaus für den Verkehr auf der B256 zwischen der Lichtsignalanlage der Kreuzung B256/L196 (Gimborner Str./Hückeswagener Str.) in Kotthausen und der Ortstafel Kalsbach eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h erfolgen, damit das Geschwindigkeitsniveau bereits bei der Einfahrt in den Ort niedriger wird und bei der Ausfahrt aus dem Ort weniger beschleunigt wird.

Die beabsichtige Geschwindigkeitsbeschränkung wird erfahrungsgemäß nur zu einer Entlastung um maximal 3 db(A) führen. Somit werden die Belastungszahlen auch nach Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung in einigen Fällen immer noch über den Auslösewerten gemäß Verkehrslärmschutzverordnung von 66 db(A) bei Tag oder 56 db(A) in der Nacht liegen.

Für diesen Fall steht es den belasteten Anwohnern frei, passiven Lärmschutz beim Straßenbaulastträger zu beantragen. Hier wird Straßen NRW jedoch in jedem Einzelfall überprüfen müssen, ob die Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen gegeben sind.



Letzte Änderung: 19. August 2022